@di0v0n das hier ist aber nicht Ă–sterreich.
Zu den Zeichen 237, 240 und 241:
III.
Wo das Ende eines Sonderweges zweifelsfrei erkennbar ist, bedarf es keiner Kennzeichnung. Ansonsten ist das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Ende" anzuordnen.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
@di0v0n "Fahrradstreifen" gibt es in Deutschland nicht. Dies ist hier ein Radfahrstreifen: ein durch Zeichen 237 angeordneter Sonderweg, der mittels Zeichen 295, Breitstrich 0,25 m, von der Fahrbahn abgetrennt ist. Ein "Ende"-Schild ist, wie ich oben schrieb, nicht immer notwendig.
Zusätzlich gibt es "Schutzstreifen": ein am Fahrbahnrand mit Zeichen 340 markierter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ versehener Teil der Fahrbahn.