Kennt sich jemand mit dem Widerrufsrecht aus?

Kann mir eine deutsche Firma die Rücksendung an einen ausländische Adresse vorschreiben oder kann ich es an den Hamburger Firmensitz senden?

Ich glaube ich soll über den Tisch gezogen werden.

#Jurabubbel

@Commander_KEEN
Wenn du einen berechtigten Widerruf durchführst, musst du die Ware erstmal nirgendwo hin senden.
Deine einzige Pflicht besteht darin, fristgerecht den Widerruf anzuzeigen.
Die Rückerstattung des Kaufpreises hat zeitnah zu erfolgen. Grundsätzlich ist diese nicht abhängig vom Wareneingang beim Verkäufer.

Zwischen (gesetzlichem) Widerruf & freiwilliger Rückgabe besteht ein Unterschied.
Allerdings muss in beiden Fällen vor dem Kauf hingewiesen werden. 1/2

@Commander_KEEN
Also mal in die Bestesllung mit den AGB schauen, was da steht.
Da muss bereits drin stehen, wie der Widerruf/ Rücksendung genau zu erfolgen hat.

Steht dort nix oder nur teilweise würde ich der Firma schriftlich mitteilen, bis wann sie den Kaufpreis zurückerstatten soll und dass die Ware bei dir zur Abholung bereit steht.
Der Rest ist deren Problem.
Der Verkäufer kommt automatisch in Verzug bei berechtigtem Widerruf.

@Commander_KEEN
Kleiner Nachtrag:
Gesetzlicher Widerruf & freiwilliges Rückgaberecht bestehen nebeneinander.

Ein Widerruf aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist was anderes zu anderen Bedingungen.

Es ist auch nicht untypisch, dass Retouren ins Ausland gehen. Meist geht es aber eher zu Aufbereitern in Europa.
Nach China macht aus meiner Sicht keinen Sinn (außer den Kunden zu ärgern).