Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass Medienunternehmen, die journalistische Zwecke verfolgen, nicht vollständig von den Regelungen des Datenschutzgesetzes ausgenommen werden können.
Der Gesetzgeber hat nun bis Mitte 2024 Zeit, eine differenziertere Regelung zu treffen, die das Grundrecht auf Datenschutz beachtet und gleichzeitig die Meinungs- und Informationsfreiheit der Medien respektiert.
https://www.vfgh.gv.at/medien/Medienprivileg_U_Haft_Dezember_2022.php