Bei der Vorbereitung der wichtigsten Vorhaben für 2023 in meinem Amt als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit habe ich mir auch noch einmal angeschaut, was ich bei meiner Antrittsrede 2019 gesagt habe. Angesichts der aktuellen Debatten, die weniger Datenschutz im Gesundheitssektor, zur Kriminalitätsbekämpfung und für wirtschaftliches Wachstum fordern, ist sie nach wie vor aktuell … [1/12]
„Die Digitalisierung unser Gesellschaft beschleunigt sich weiter, umfasst alle Lebensbereiche. Der Schutz personenbeziehbarer Daten ist unabdingbare Grundlage dafür, dass wir eine freie, demokratische und plurale Gesellschaft bleiben. Gegenüber dem Staat, gegenüber Konzernen und als Gesellschaft untereinander.“ [2/12]
„Die Transparenz staatlichen Handelns gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern sollte das Markenzeichen unserer westlichen Demokratien sein. Widerstände gegen dieses Prinzip müssen überwunden und die neuen Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Digitalisierung dafür genutzt werden.“ [3/12]
„Wir brauchen weder für KI noch für Blockchain unsere bewährten Prinzipien des Datenschutzes aufzugeben. Wir dürfen es nicht. Denn es geht doch nicht um den Schutz von Daten, es geht um den Schutz von Grundrechten. Wer sich ständig überwacht fühlt, ändert unmerklich sein Verhalten. Über wen Profile und Score-Werte vorliegen, die ihn immer vorausberechenbarer und manipulierbarer machen, der ist nicht mehr auf Augenhöhe mit Konzernen.“ [4/12]
„Nein, wir werden unsere Grundwerte nicht Geschäftsmodellen anpassen. Die Geschäftsmodelle
müssen sich unseren Grundwerten anpassen.“ [5/12]
Ich habe damals über die - aus meiner Sicht - noch zunehmende Beschleunigung der Datenverarbeitung gesprochen, bedingt durch den anhaltenden Fortschritt der Computer-Hardware und der Sensorik, dem Preisverfall bei Speichern und die Software-Revolution. Diese Beschleunigung geht weiter über die Annahmen des Mooreschen Gesetzes hinaus: [6/12]
„1978 konnten wir über Datenpunkte sprechen, 1993 sicherlich schon über Datenspuren, 2008 über Datenteppiche, die wir hinterlassen. Heute bilden unsere Daten eine Wolke um uns, die sich mit allem was wir tun oder unterlassen, verändert und analysiert wird.“ [7/12]
Anmerkung zu den Jahreszahlen: 1978 wurde der BfDI gegründet, der erste BfDI, Hans-Peter Bull war anwesend. Ebenso anwesend waren meine Vorgänger Jacobs und Schaar, die 1993 gewählt bzw. wiedergewählt wurden. [8/12]
„Deswegen fordern wir Priorität für sichere IT-Systeme und keine Hintertüren. Deswegen fordern wir Privacy by default und privacy by Design von Anfang an mitzudenken. Deswegen fordern wir: Im Zweifelsfall für mehr Datenschutz, weil die Zahl der Datenerhebungen so stark steigt, dass der Kumulationseffekt unabsehbar wird.“ Das gilt aus meiner Sicht sowohl für staatliche als kommerzielle Überwachung und Datenverarbeitung. [9/12]
Das zweite Standbein meines Amtes ist die Informationsfreiheit. Und auch heute gilt noch, was ich 2019 sagte: „Der Staat ist Ausführungsorgan der Bürgerinnen und Bürger. Er ist nicht ihr Vorgesetzter oder ihr Regent. Und daher ist der Staat den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft pflichtig. Rechenschaft und Einblick auch in behördliche Vorgänge.“ [10/12]
„Einschränkungen dieser Pflicht müssen eng begrenzt sein. Persönliche Daten Dritter und wirkliche(!) Geschäftsgeheimnisse unterliegen nicht dem IFG. Und es kann Angelegenheiten geben, die wirklich vertraulich bleiben müssen. Aber zu viele Behörden missbrauchen Ausnahmen, machen es Bürgerinnen und Bürgern, NGOs und Medien zu schwer, an die Informationen zu kommen.“ [11/12]
Einige gute Grundsätze, aus denen sich die Maßnahmen für 2023 ableiten lassen … [12/12]
@ulrichkelber ich wünsche viel Erfolg und gutes gelingen.