Selbst bei einem drohenden Suizid dürfen Ausländerbehörden Abschiebungen vornehmen. Wie rücksichtslos sie dabei vorgehen, zeigt der Fall von Farshid A. (Name geändert). Er liegt dem ZDF Magazin Royale exklusiv vor. Ein Thread (1/11)
#kartoffelpunschNach eigenen Angaben flieht Farshid 2021 vor den Taliban aus Afghanistan, wo er in einem Gefängnis gefoltert worden sei. Seine Flucht führt ihn über Italien nach Deutschland. Dort lebe seine Familie. (2/11)
Sein Asylantrag wird abgelehnt, er müsse ihn laut Dublin-Verordnung in Italien stellen. Kurz nachdem sein Asylantrag abgelehnt wird, versucht Farshid sich das Leben zu nehmen und wird in eine Klinik eingeliefert. (3/11)
Wenige Monate später hat Farshid einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Büro treten Mitarbeiter:innen der Behörde auf ihn zu. Sie wollen ihn festhalten und bis zur Abschiebung in eine Haftanstalt bringen. (4/11)
Dabei versucht Farshid erneut, sich das Leben zu nehmen. Doch die Festnahme wird fortgesetzt. Laut Stellungnahme der Ausländerbehörde „verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Betroffenen.“ Ein Krankenwagen wird gerufen, Farshid kommt in eine Klinik. (5/11)