Selbst bei einem drohenden Suizid dürfen Ausländerbehörden Abschiebungen vornehmen. Wie rücksichtslos sie dabei vorgehen, zeigt der Fall von Farshid A. (Name geändert). Er liegt dem ZDF Magazin Royale exklusiv vor. Ein Thread (1/11) #kartoffelpunsch
Nach eigenen Angaben flieht Farshid 2021 vor den Taliban aus Afghanistan, wo er in einem Gefängnis gefoltert worden sei. Seine Flucht führt ihn über Italien nach Deutschland. Dort lebe seine Familie. (2/11)
Sein Asylantrag wird abgelehnt, er müsse ihn laut Dublin-Verordnung in Italien stellen. Kurz nachdem sein Asylantrag abgelehnt wird, versucht Farshid sich das Leben zu nehmen und wird in eine Klinik eingeliefert. (3/11)
Wenige Monate später hat Farshid einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Büro treten Mitarbeiter:innen der Behörde auf ihn zu. Sie wollen ihn festhalten und bis zur Abschiebung in eine Haftanstalt bringen. (4/11)
Dabei versucht Farshid erneut, sich das Leben zu nehmen. Doch die Festnahme wird fortgesetzt. Laut Stellungnahme der Ausländerbehörde „verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Betroffenen.“ Ein Krankenwagen wird gerufen, Farshid kommt in eine Klinik. (5/11)
Nur einen Tag später muss Farshid vor Gericht. Das Gericht soll entscheiden, ob er in Abschiebehaft überführt werden kann. (6/11)
Farshids Anwalt gibt laut Gerichtsprotokoll an: „Er wurde zwangseingewiesen, wegen erheblicher Selbstmordgefährdung. Gestern hat ein weiterer Versuch stattgefunden. Ich möchte ungerne erleben, dass wieder ein Mandant von mir sich in Haft das Leben nimmt.“ (7/11)
Die Ausländerbehörde argumentiert, Farshid wolle sich einer Abschiebung entziehen. Denn er habe geäußert, „dass er sich im Falle einer Abschiebung das Leben nehmen wird.“ Er sei somit in Abschiebehaft zu nehmen. Das Gericht folgt dieser Argumentation. (8/11)
Farshid kommt in Abschiebehaft. Ein psychiatrischer Bericht drei Tage später: „Hr. A. leidet unter einer akuten schweren psychischen Erkrankung [...] und benötigt sofortige psychiatrische Behandlung in einer Klinik. [...] Hr. A. ist haftunfähig.“ (9/11)
Am selben Tag schreibt die Behörde, sie „hält am weiteren Vollzug der Abschiebehaft fest.“ Einen Tag später wird Farshid abgeholt. Polizist:innen fahren ihn über Nacht quer durchs Land zu einem Flughafen. (10/11)
Farshid trägt knapp zehn Stunden lang Fußfesseln, einen sog. Abschiebegürtel und einen Helm. Der suizidgefährdete Mann, der laut psychiatrischem Gutachten sofortige Hilfe benötigt, wird am frühen Morgen aus Deutschland abgeschoben. (11/11)

@zdfmagazin

Grundgesetz
Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

@zdfmagazin da wird einem einfach nur noch schlecht...
@zdfmagazin Ich kann mich noch daran erinnern, dass damals in den 90zigern an unserer Schule ein Mitschüler, kurdischer Abstammung mit samt seiner Familie Nachts abgeholt wurden, damit sie schnell abgeschoben werden konnten. Elternvertreter:innen, Lehrer:innen haben sich sehr für die Familie eingesetzt; wie so häufig, natürlich ohne Erfolg. Es ist einfach nur Wahnsinn!

@zdfmagazin ich hatte einmal die Idee für eine Diplomarbeit mit der These, dass Arbeits- und Organisationsstrukturen eines KZs verglichen mit denen von größeren Firmen Ähnlichkeiten aufweisen und Akteure vergleichbar (strategisch) handeln.

Habs dann doch nicht gemacht, ist es doch ziemlich abwegig, dass Menschen ihr Handeln dermaßen segmentieren können und sich für unschuldig an dem Prozess der Vernichtung menschlichen Lebens halten können.

@zdfmagazin
Die Kosten von derartigen Aktionen zahlen leider auch wir alle. Ich persönlich würde lieber die Menschen unterstützen, anstatt so eine menschenunwürdige Abschiebung.