Bitte verzichtet auf die Bezeichnung #Datenschutzrichtlinie oder #Datenschutzerklärung. Beide suggerieren eine Verbindlichkeit bzw. Vertragscharakter, wie bspw. bei AGB.

Datenschutzinformationen nach Art. 13 und 14 DSGVO sind einseitige Informationen, die ein Verantwortlicher gegenüber Betroffenen angibt. Diese können sich - anders als bei einem Vertrag - jederzeit ändern. Es ist daher sinnvoll die Bezeichnung #Datenschutzhinweise zu wählen. 🤓

#dsgvo #datenschutz

Warum empfehle ich, Datenschutzinformationen nicht als „Datenschutzerklärung“ zu bezeichnen? – Datenschutz-Guru

@kuketzblog @askconsult @sayho Ich hab’s gewusst, ich hab’s gewusst! Deswegen kommt mir das doch bereits seit Jahren bekannt vor. 🤓