1x Fahren ohne Fahrschein = 60€
2x = 60+
3x = Anzeige
4x = Bewährungsstrafe
5x = Gefängnis

1x Parken ohne Parkschein = 20€
2x = 20€
3x = 20€
4x = 20€
5x = 20€
6x = 20€
7x = 20€
8x = 20€

@Perowinger94
Leider stimmen die Strafen für Fahren ohne Fahrschein so nicht und sind in Wirklichkeit noch viel härter.

Es gibt immer ein erhöhtes Beförderungsentgeld von ~60€ nach dem Zivilrecht.

Im Gegensatz zum Falschparken ist Fahren ohne Fahrschein in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat und kann daher auch jedes mal (selbst beim 1. mal) zur Anzeige gebracht werden. Dies liegt im willkürlichen Ermessen des Konzerns.

@Perowinger94
2:
Diese willkürliche Anzeige trifft marginalisierte Gruppen, wie beispielsweise Obdachlose und Suchtkranke überproportional oft. Die Strafe hierfür variiert zwischen einer Geldstrafe und einem Jahr Haft.

Jedoch führt auch eine Geldstrafe meist zu Haft, denn wer das Bußgeld nicht zahlen kann (also Arme, psychisch Erkrankte, etc.), erhält eine Ersatzfreiheitsstrafe. Obdachlose erhalten ohnehin fast immer Haftstrafen, da sonst "Fluchtgefahr" bestünde.

@Perowinger94
3:
Es ist daher möglich, auch bei einmaligem Schwarzfahren ins Gefängnis zu müssen. Diese Härte erfahren allerdings nur diejenigen in unserer Gesellschaft, die bereits stark marginalisiert sind.

Der #Freiheitsfond kann nur in den Fällen einer Ersatzfreiheitsstrafe helfen, denn nur dann dürfen Menschen gegen Bezahlung des Bußgelds aus dem Gefängnis.

Diese große Willkür beim Strafmaß ist gewollt und diskriminierend.

@Perowinger94
Nachtrag:
Es kam schon vor, dass bei Sozialleistungsempfänger*innen das begleichen eines Bußgelds durch andere als Zuwendung von außen gewertet wurde. In dem Fall können die Sozialleistungen im Umfang der Zuwendung gekürzt werden, was bedeutet, dass die Person ihr Bußgeld weiterhin nicht zahlen kann und dennoch in Haft muss. Daher sollten solche Zuwendungen nie über das eigene Konto laufen und vor dem Sozialamt verheimlicht werden.