Intelligente #Videoüberwachung und biometrische #Gesichtserkennung auf Bahnhöfen. Abgesehen von der unsäglichen, leider erwartbaren Instrumentalisierung: Welche Bewertung der zweifelhaften Tests am #Südkreuz begründet ein solches Vorhaben? Welche Rechtsgrundlage wird einen solchen Eingriff in die #Grundrechte in welcher unleserlichen Verständlichkeit rechtfertigen? Wie ist der #BfDI eingebunden und was gedenkt er zu tun?

https://www.ccc.de/de/updates/2018/debakel-am-suedkreuz
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/09/sicherheit-auf-bahnhoefen.html

@ulrichkelber

CCC | Biometrische Videoüberwachung: Der Südkreuz-Versuch war kein Erfolg

@teclador Bitte dazu nur „Kelber biometrisch Video“ in eine Suchmaschine eingeben
@ulrichkelber
Kritische Äußerungen und die Position des EDSA sind mir bekannt. Das ist aber keine aktive Beteiligung an konkreten Gesetzesvorhaben (BDSG? BPolG?) und konkreten Umsetzungen von Datensicherheit. Momentan sehe ich eine Verfahrensimplementierung wie bei den Bodycam-Aufnahmen oder bei den G20-Aufnahmen: Umsetzung ohne DSFA, keine Beteiligung der DSB, anschließend Gerichtsverhandlung, zu aufwändiger Rückbau. Ergebnis: biometrische Videoüberwachung.
Ist Ihr Haus konkret beteiligt?
@teclador Es gibt doch gar keinen Gesetzentwurf, meines Wissens noch nicht einmal ernsthafte Vorarbeiten, daher auch keine Beteiligung

@ulrichkelber Öhm. 50 Mill. Euro werden vom Bundestag ohne zugrunde liegende Vorbereitungen bewilligt? Quasi scheuermäßig?

Hintergrund: In der PM wird die Einsetzung der Arbeitsgruppe "Technische Sicherheit" erwähnt, mit Beteiligung des BMVI, BMI, der DB AG und der BPol. Erste Frage beim Lesen: Und woran ist der BfDI beteiligt?

Wissen Sie, diese Nichterwähnung ist das, was aufstößt und misstrauisch macht. Es gibt nicht gerade viele Beispiele, die ein Datenschutzvertrauen ggü. BMI begründen.

@teclador Wir erwarten als BfDI, dass man uns an solchen Arbeitsgruppen beteiligt. Die gesetzliche Aufgabe „Beratung“ des BfDI löst eine sich-beraten-lassen-Pflicht der Regierung aus
@ulrichkelber Kann es sein,. dass die Rechtsgrundlage für eine Verarbeitung biometrischer Daten aus der Videoüberwachung / Gesichtserkennung und die Übermittlung der Daten mit Artikel 12 des 2.DSAnpUG-EU bereits geschaffen wurde: in Abs.1 §22 BDSG? Oder braucht es eine bereichsspezifische Norm, weil §4 BDSG nicht auf öffentliche Stellen anwendbar, evtl. europarechtswidrig ist und die Videoüberwachung abschließend regelt? Scheint zu "netten" Tricksereien einzuladen.
@teclador In welchem Bereich genau? Für polizeiliche Zwecke in öffentlichen Räumen? Oder in Sicherheitsbereichen?

@ulrichkelber
Wenn es "aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses zwingend erforderlich ist". Das sind beide Bereiche: Sicherheit auf Bahnhöfen (öfftl. Bereich) und an Flughäfen (inkl. Sicherheitsbereich).

BT-Drs. 19/4674: "Die Änderung bewirkt über den in § 24 Absatz 2 BDSG enthaltenen Verweis zugleich, dass nichtöffentliche Stellen die aus einer Beratung gewonnenen Informationen mit Sicherheitsrelevanz an die dafür zuständigen öffentlichen Stellen übermitteln dürfen."

Synopse BDSG - 2.DSAnpUG-EU – Datenschutz-Wiki

Im Datenschutz-Wiki werden die Begriffe, Themen und Probleme dieser beiden Themenbereiche erläutert und dargestellt. Auch mit Kommentierungen wichtiger Rechtsvorschriften - wie kann es anders sein - des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wurde begonnen. Ebenso werden verschiedene Diskussionsergebnisse des Datenschutzforums in diesem Wiki zusammengefasst.

@teclador Aus der Hüfte: Für flächendeckende Gesichtserkennungs-Überwachung gibt es keine gesetzliche Grundlage