Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW

Ihr habt es sicher schon mitbekommen: Heute müssen wir ohne die Wikipedia auskommen. Aus Protest gegen Artikel 13 der geplanten Urheberrechtsreform steht der Dienst heute nicht zur Verfügung. Auch...

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@Christina_Kaper Da stimmen ein paar Sachen nicht in dem Video. Die betroffenen Plattformen haften zB nicht in jedem Fall. Sie haften nur auch im Einzelfall, wenn sie kein System zum Umgang mir Urheberrechtsverletzungen haben. Gleichzeitig sind sie angehalten Parodien und Remixe durchzulassen. Wenn also versehentlich etwas freigeschaltet wurde, was doch eine Rechtsverletzung ist, haften sie nicht.
@kaffeeringe wir verstehen Artikel 13 so (#AnwaltBitte?), dass Parodien und Remixe durchgelassen werden dürfen. Hier ist das Problem das die Filter auch teilweise Inhalte blocken die als Parodie gemeint sind aber nicht erkannt wurden. Das kann eine Software nicht, selbst Menschen/Richter sind sich darüber teilweise uneins. Das Problem ist auch, dass die kleinen Plattformen sich die Uploadfilter nicht leisten können und somit sämtliche Inhalte in kürze über Filter von Facebook und Google laufen.
@Christina_Kaper Erstmal sind ja viele Angebote im Netz gar nicht betroffen. In Recital 37a wird deutlich gemacht, dass es nur große Inhalteanbieter mit User-Generated Content sein sollen, die mit Audio- und Video-Streamingdiensten konkurrieren.
@Christina_Kaper In Art 13 iirc 4a steht, etwas von der Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahmen müssen also auch zum Problem passen. Kleine Plattform, kleines Geld, kleines Problem, kleine Maßnahmen.
@Christina_Kaper Aber die Diskussion hat sich längst vom Text gelöst, so dass es irrelevant ist, was eigentlich das Problem mit der Richtlinie ist. Insofern kann man auch einfach weiter mit diesem Video werben - wenn es denn dem Ziel dient...