@kaffeeringe wir verstehen Artikel 13 so (
#AnwaltBitte?), dass Parodien und Remixe durchgelassen werden dürfen. Hier ist das Problem das die Filter auch teilweise Inhalte blocken die als Parodie gemeint sind aber nicht erkannt wurden. Das kann eine Software nicht, selbst Menschen/Richter sind sich darüber teilweise uneins. Das Problem ist auch, dass die kleinen Plattformen sich die Uploadfilter nicht leisten können und somit sämtliche Inhalte in kürze über Filter von Facebook und Google laufen.