zu #vgkoeln #afd_gesichert_rechtsextrem:
"Die Antragsgegnerin stützt ihre Bewertung ausschließlich auf öffentlich verfügbare Quellen und hat nachrichtendienstliche Informationen zu weitergehenden, nicht öffentlich verlautbarten Zielen der Antragstellerin auch im gerichtlichen Verfahren nicht mitgeteilt. Danach kann bislang nicht zulasten der Antragstellerin angenommen werden, dass von ihr entsprechende weitergehende Pläne intern verfolgt werden."
Wenn die Behörde im Verfahren mauert, muss man sich über diese Entscheidung des Gerichts nicht wundern. Es kann aber auch Taktik sein, jetzt im Eilverfahren als vorläufige Entscheidung nicht alles zu offenbaren, um das eigentlich Verfahren (Hauptsache/Klage) nicht zu schwächen.
Schlechte Prozessführung oder geschicktes Vorgehen: Bald werden wir es wissen.
PM des Gerichts: https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php