Researchers are able to make self-driving vehicles hallucinate at will:
Researchers are able to make self-driving vehicles hallucinate at will:
Unfortunately, that was the Cruise car being asked pretty-please to get off the pedestrian it ran down.
#Tesla 1 unbeantwortete Anfrage + 1 Ablehnung zur Frage, ob das als sicher beworbene Autopilot-System nicht vielleicht doch verkehrsgefährdend ist ...
Wenn bei einem #selfcrashingcar etwas noch schlimmer ist als mangelnder Datenschutz, dann ja wohl Verkehrsunsicherheit!
Aber niemand weiß was - und was soll ich sagen? diese Technologie ist AFAIK unausgereift (Stichwort #adversarialtraining) und die "Sicherheit" bloß intern getestet ...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Bitte schicken Sie mir das Gutachten zu wie es in dem Artikel der Presse erwähnt wird: "Nach Tausenden Testkilometern im Model S von Tesla kommen Prüfer für des Bundesverkehrsministerium zu dem Schluss, dass von dem Auto eine "erhebliche Verkehrsgefährdung" ausgeht. Wegen des "Autopiloten" würden sie es am liebsten aus dem Verkehr ziehen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sieht in dem sogenannten "Autopiloten" des Tesla S eine "erhebliche Verkehrsgefährdung" und fordert, dem Elektroauto die Zulassung zu entziehen. Das stehe in einem Gutachten für das Bundesverkehrsministerium von Alexander Dobrindt (CSU), das dort aber ignoriert werde, berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe." Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldun... Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!