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Politische Werbung im Netz wird transparenter, das ist gut. Besser wäre es, die EU hätte mit ihrer Verordnung auch bei zielgerichteten Anzeigen deutlichere Grenzen gezogen. So bleibt es weiter an der kritischen Öffentlichkeit, Manipulation und Desinformation aufzudecken. Eine Analyse.

Wie sich „KI“ eine digitale Wahlkampagne vorstellt – Public Domain Midjourney: A digital election campaign

Als ich gestern Abend durch meinen Instagram-Feed scrollte, musste ich stutzen. Ich sah eine Anzeige, die ziemlich gut auf mich zugeschnitten war. Ich wurde angesprochen als: Berliner, Gamer, Fantasy-Fan. Wenn ich mich selbst in drei Worte beschreiben müsste, würde ich andere wählen, aber die drei Eigenschaften sind definitiv richtig. Das allein ist nicht verwunderlich, Targeting auf Social-Media-Plattformen ist oft treffsicher. Was diese Anzeige vom Rest abhob: Sie hat mir gesagt, warum ich sie zu sehen bekomme und die drei Kritieren offengelegt.

Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung will mit der Anzeige für das Manipulationspotenzial von Targeted Advertising sensibilisieren. Erstaunlich treffsicher war auch das Timing. Denn in dieser Woche haben sich das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten auf eine neue Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung geeinigt. Der finale Text ist noch nicht öffentlich, doch erstmals gelten EU-weit dezidierte Regeln für Online-Wahlwerbung. Ein Meilenstein.

Nicht erst seit dem Skandal um Cambridge Analytica warnten Journalist:innen, Forscher:innen und Aufsichtsbehörden vor den Gefahren, die das Netz für demokratische Wahlen bedeuten kann. Datengetriebene Manipulation, zielgerichtete Desinformation und dreckige Kampagnen mit geheimen Geldgebern sind reale Probleme. Es ist gut, dass die EU ihnen begegnen will. Nur hätte man sich gewünscht, dass das Vorgehen schneller und entschiedener ausgefallen wäre.

Immerhin: Transparenz

Denn eins ist klar: Diese Verordnung kommt zu spät. Eigentlich wollte die Europäische Union mit ihren Regeln für politische Online-Werbung bereits die EU-Wahlen im nächsten Sommer schützen. Daran ist sie gescheitert. Ein Großteil der Regeln tritt erst 18 Monate nach Verabschiedung in Kraft, wenn es gut läuft also gerade noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl 2025. Bei anderen Regeln beträgt die Übergangszeit sogar zwei Jahre.

Gut ist, dass die Verordnung mehr Transparenz herstellt. Nicht nur muss Wahlwerbung in Zukunft als solche gekennzeichnet werden. Plattformen müssen auch Auskunft über die ausgewählten Targeting-Kriterien und die erreichten Zielgruppen geben. Parteien und Politiker:innen müssen zudem bekanntgeben, wer die Anzeigen geschaltet und wer dafür bezahlt hat. Überhaupt Anzeigen zu schalten wird künftig nur noch aus der EU heraus erlaubt sein.

Es ist ein echter Erfolg des Parlaments, dass die EU zudem ein verpflichtendes Transparenzregister einführen wird. Zwar betreiben einige Werbekonzerne wie Google und Meta schon länger selbst solche Datenbanken mit geschalteter Wahlwerbung, doch sind sie teils unvollständig und schwer zugänglich. Eine zentrale Übersicht über alle geschalteten Wahlkampfanzeigen wird es der kritischen Öffentlichkeit erleichtern, widersprüchliche oder regelwidrige Wahlwerbung aufzuspüren.

Targeting bleibt mit Zustimmung weiter erlaubt

Deutlich schwächer fällt die Verordnung beim Targeting selbst aus. Statt dieses drastisch einzuschränken, um zielgerichtete Manipulation und Desinformation zu verhindern, bleibt mit der Einwilligung der Betroffenen weiter vieles erlaubt. Dabei ist inzwischen hundertfach dokumentiert, dass Datenhändler und Plattformen genauso wie Mobilfunkbetreiber und Banken sich die begehrten Einwilligungen mit miesen Tricks erschleichen. Die EU bleibt trotzdem dabei: Wer zustimmt, darf auch gezielte Werbung gezeigt bekommen – wie es die Europäischen Datenschutzregeln vorsehen.

Da hilft es wenig, dass sensible Daten wie etwa über politische Ansichten, Gesundheit oder die sexuelle Orientierung für politische Zwecke tabu sind. Ein solches Verbot lässt sich oft leicht umgehen. So können Plattformen aus dem Verhalten von Personen Schlüsse über ihre persönlichen Eigenschaften und Schwächen ziehen, ohne explizit verbotene Kategorien zu nutzen. Außerdem können sie andere Kategorien als Ersatz nutzen. Wie das geht, haben wir vor wenigen Monaten in einer großen Recherche zu einem Datenmarktplatz gezeigt. So kann man etwa die Kategorie Herkunft recht zuverlässig umgehen, indem man für das Targeting die im Browser eingestellte Sprache nutzt.

Immerhin: Das Europäische Parlament hat offenbar diverse Schutzmaßnahmen in die Verordnung verhandelt, die für mehr Augenhöhe beim Kampf um die Einwilligung sorgen sollen. Die Zustimmung muss explizit erfolgen, darf also nicht hinter anderen Verarbeitungszwecken versteckt werden. Es dürfen keine Daten von Drittfirmen für politische Werbung genutzt werden. Und die Do-Not-Track-Funktion im Browser erlebt ein kurioses Comeback: Wer sie aktiviert, darf künftig nicht nochmal mit Einwilligungs-Bannern genervt werden.

Man darf gespannt sein, wie die Datenschutzbehörden die Einhaltung all dieser kleinteiligen Regeln konsequent durchsetzen werden – und welche Schlupflöcher die Datenindustrie sucht, um sie zu umgehen. Der sicherere Weg wäre gewesen, politisches Targeting klar zu verbieten oder zumindest die dafür nutzbaren Daten drastisch zu beschränken, etwa auf Alter, Geschlecht und Ort.

Wir brauchen kritische Öffentlichkeit

Das EU-Parlament wollte diesen strengeren Weg gehen, konnte sich in diesem Punkt jedoch nicht gegen die Mitgliedstaaten und die Kommission durchsetzen. Die Mitgliedsländer wollen die Datenindustrie offenkundig nicht zu stark an die Leine nehmen und sich selbst in den Möglichkeiten ihrer politischen Kommunikation nicht zu sehr einschränken lassen.

Es weiterer Grund ist aber wohl der bisweilen verengte Diskurs über die Resilienz demokratischer Wahlen. Man kann in der Debatte oft den Eindruck bekommen, als bestehe das Risiko lediglich in Manipulation durch russische Akteure oder andere ausländische Mächte. Doch die Gefahr für unsere Demokratie, sie lauert nicht nur im Äußeren. Trump, Brexit, AfD sind nicht das Werk Russlands. Auch in Europa fliegen immer wieder demokratisch gewählte Parteien und Politiker:innen mit Desinformation und fragwürdigem Targeting auf.

Kritiker:innen warnen zudem davor, dass auch die neuen Möglichkeiten sogenannter generativer Künstlicher Intelligenz zur Beeinflussung von Wahlkämpfen eingesetzt werden könnten, beispielsweise Manipulation mit synthetischen Bildern oder Desinformation durch automatisierte Anrufe. Das kann bereits für Verwirrung und Polarisierung sorgen, ohne dass die Nachrichten zielgerichtet eingesetzt werden. Datenbasiertes Targeting könnte die darin liegenden Gefahren weiter verstärken.

Es wird deshalb auch in Zukunft an kritischen Journalist:innen, wachsamen Nichtregierungsorganisationen, klugen Forscher:innen und engagierten Bürger:innen liegen, Missbrauch und Manipulation im Wahlkampf aufzudecken. Die neuen Transparenzregeln der EU können hierfür wichtige Werkzeuge sein. Schade, dass wir sie nicht schon im Wahljahr 2024 nutzen können.

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Author: Ingo Dachwitz

https://www.bachhausen.de/eu-regeln-fuer-politische-online-werbung-diese-schlupfloecher-lauern/

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EU-Regeln für politische Online-Werbung: Diese Schlupflöcher lauern

Politische Werbung im Netz wird transparenter, das ist gut. Besser wäre es, die EU hätte mit ihrer Verordnung auch bei zielgerichteten Anzeigen deutlichere Grenzen gezogen. So bleibt es weiter an der kritischen Öffentlichkeit, Manipulation und Desinformation aufzudecken. Eine Analyse.

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Falsche Hinweise, irreführendes Design, untergejubelte Kredite: Wie können Konsument:innen beim Online-Einkauf vor unsicheren Praktiken geschützt werden? Anlässlich des Weltverbrauchertags klären Verbraucherzentralen über Risiken auf und fordern mehr Bewegung von der Regierung.

Für Verbraucher:innen sollten beim Online-Shopping die gleichen Gesetze und Sicherheiten gelten wie beim klassichen Einkauf. – CC0 Negative Space

Seit fast einem Monat gilt EU-weit der Digital Services Act (DSA) für Anbieter digitaler Dienste. Verbraucherschützer:innen sowie die Bundesregierung heben anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März die weitere Sicherung hoher Standards hervor und möchten Verbraucher:innen über ihre Rechte und bestehende Risiken aufklären. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert von der Politik vor allem, Einkäufe im Netz sicherer und übersichtlicher zu gestalten – und geltende Gesetze durchzusetzen.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, erklärt: „Beim Online-Shopping setzen Händler auf verschiedene Maschen, um Verbraucher:innen dazu zu bringen, mehr und schneller zu kaufen – etwa durch ein bestimmtes Design oder vermeintlich günstige Preise. Auch Abzocke droht durch Fakeshops“.

Vor allem unerfahrene Nutzer:innen von Online-Plattformen wie Kinder oder Senior:innen sind gefährdet, von sogenannten „Dark Patterns“ beeinflusst zu werden. Das erläutert ein beim Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag erschienener Bericht. Dark Patterns sind Tricks, die Entscheidungen der Nutzer:innen manipulieren. Darunter fallen irreführende Designelemente, Voreinstellungen oder Hinweise – beispielsweise ein falscher Countdown, der zu einem schnellen Kaufabschluss drängen soll.

Neben Dark Patterns und Fakeshops – gemeint sind damit betrügerische Händler:innen im Netz – warnt der vzbv vor dem Konzept „Buy Now, Pay Later“. Manche Shops ermöglichen es Verbraucher:innen, ihren Einkauf später zu bezahlen. Dahinter stecken meist kostenpflichtige Kreditverträge von Drittanbietern. Für die Kund:innen fallen hohe Gebühren an oder die Aufnahme vieler Kredite führt dazu, dass sie den Überblick verlieren. So können sie schnell in eine Kostenfalle geraten und sich überschulden.

Der DSA soll Abhilfe schaffen

Viele solcher Risiken werden durch den DSA nun reguliert. Dark Patterns sind zum Beispiel auf Plattformen wie Amazon oder Zalando nicht mehr erlaubt. Allerdings fallen unter die vom DSA erfassten Digitalanbieter nur sogenannte „Vermittlungsdienste“. Dazu zählen die zuvor genannten Online-Shops, nicht aber die Online-Angebote klassischer Händler:innen wie beispielsweise H&M oder Lidl. Für diese gelten die Vorgaben bisher nicht.

Das sieht der vzbv kritisch, der jegliche Dark Patterns als drängende Verbraucherärgernisse betrachtet. Ein Referent des Verbands erklärt außerdem gegenüber netzpolitik.org, dass die manipulativen Taktiken nicht grundsätzlich verboten seien. Vielmehr werde der EU-Kommission aufgetragen, Leitlinien zu der Frage zu erstellen, ab wann manipulative Praktiken als Dark Patterns im Sinne des DSA zu verstehen seien.

Der Digital Services Act gibt weiterhin vor, dass Dienste Beschwerdeverfahren bereitstellen müssen, um Verstöße auf ihren Plattformen zu melden. Über eine zentrale Kontaktstelle müssen die Anbieter direkt, schnell und benutzerfreundlich erreichbar sein. Auch ist es verpflichtend, dass ein nicht-automatisiertes Kommunikationsmittel angeboten wird: Ein Chatbot reicht nicht aus. Hat ein Unternehmen keinen Sitz in der EU, muss es Vertreter:innen innerhalb der EU benennen, die mit zuständigen Behörden zusammenarbeiten.

Personalisierte Werbung darf nicht mehr auf sensiblen personenbezogenen Daten basieren, zu denen unter anderem Informationen über die politische Einstellung, religiöse Überzeugung oder die sexuelle Orientierung gehören. Persönliche Daten von Minderjährigen dürfen gar nicht genutzt werden, um Werbung auszuspielen. Allerdings, das hebt der vzbv hervor, dürfen all diese Daten nach wie vor verarbeitet werden, bloß die Nutzung zur Ausspielung der Werbung ist untersagt.

Grundsätzlich soll der DSA für mehr Transparenz sorgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen nicht unnötig kompliziert geschrieben sein: jeder und jede sollte sie verstehen können. Entscheidungen, Inhalte zu löschen oder online zu lassen, müssen offen und einfach erklärt werden. Die Anbieter der digitalen Dienste müssen außerdem offenlegen, woher geschaltete Werbung stammt und wer sie finanziert hat. Die Systeme, auf denen Empfehlungen und Vorschläge für weitere Posts und Produkte basieren, müssen ebenfalls für die Nutzer:innen nachvollziehbar sein.

Wichtig für alle, die im Netz einkaufen möchten, sind vor allem die besonderen Pflichten für Online-Marktplätze. Anbieter solcher Plattformen müssen dank DSA sicherstellen, dass grundlegende Informationen über Händler:innen, die über den Dienst verkaufen, vorliegen und für potenzielle Kund:innen leicht zugänglich sind. Außerdem stehen die Online-Marktplätze in der Verantwortung, zum Verkauf stehende Produkte auf Rechtsverletzungen zu überprüfen.

Deutsche Umsetzung der EU-Verordnung

Obwohl der DSA als Verordnung unmittelbar in der gesamten EU gilt, hatten die EU-Mitgliedsstaaten bis Mitte Februar noch einige Hausaufgaben zu erledigen, insbesondere die Klärung der Aufsichtsfrage. Die Frist hat die Bundesregierung jedoch verpasst, derzeit liegt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) noch im Bundestag und dürfte erst im April endgültig verabschiedet werden.

Klar ist aber inzwischen, dass hauptsächlich der Bundesnetzagentur die Rolle der Aufsicht zufallen wird. Diese soll sicherstellen, dass die Vorgaben des DSA eingehalten werden. Auch für die Bußgeldverfahren bei Regelverstößen ist sie zuständig. Das Bundeskriminalamt ist als zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte vorgesehen. Den Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum werden die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und Landesmedienanstalten überwachen.

Grundsätzlich begrüßt der vzbv die EU-Verordnung, um digitale Dienste zu regulieren. In einer Stellungnahme, die auf den ersten Geltungstag des europäischen DSA folgte, lobte Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien beim vzbv: „Verbraucher:innen bekommen mit dem Digital Services Act nun konkret festgeschriebene Rechte, um sich gegen Hasskriminalität, Fakeshops oder den Verlust der Privatsphäre auf Plattformen zu wehren.“

Es ist noch nicht alles für Verbraucher:innen getan

Ehrig fordert jedoch, dass die Plattformen konkrete Beschwerdeverfahren bereitstellen müssten. Zudem müssten Online-Marktplätze viel genauer prüfen, was auf ihren Plattformen verkauft wird, so die Verbraucherschützerin. Zwar regelt der DSA unter anderem diese Dinge. Doch so gut viele der Vorschriften seien, stünden und fielen die Regeln mit einer funktionierenden Aufsicht und Durchsetzung, mahnt Ehrig.

Dabei macht Ehrig konkreten Verbesserungsbedarf aus: Es müsse etwa klargestellt werden, dass die Koordinierungsstelle die alleinige Vertretung Deutschlands im europäischen Gremium übernehme. Dort treffen sich regelmäßig die Aufseher:innen aus den EU-Ländern, um ihre Arbeit besser abzustimmen. Ehrig plädiert ferner dafür, die zentrale Beschwerdestelle möglichst nutzerfreundlich zu gestalten.

Bis alle Gesetze den Schutz der Verbraucher:innen garantieren, setzt der Verbraucherzentrale Bundesverband zusätzlich auf Aufklärung und Information. Die Zentralen bieten einen Fakeshop-Finder an und veröffentlichen regelmäßig Artikel, die Kundenrechte einfach verständlich aufbereiten. In einer Folge des Podcasts „genau genommen“ teilen sie Tipps, um die Risiken beim Online-Shopping zu minimieren. Nun – pünktlich zum Weltverbrauchertag – veranstaltet der Verband eine Reihe von Online-Vorträgen, denen man beiwohnen kann, wenn man sich zu den Themen “Fakeshops“ und “Buy Now, Pay Later“ informieren möchte.

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Author: Lea Binsfeld

https://www.bachhausen.de/weltverbrauchertag-wo-die-gefahren-bei-der-shopping-tour-im-netz-lauern/

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Weltverbrauchertag: Wo die Gefahren bei der Shopping-Tour im Netz lauern

Falsche Hinweise, irreführendes Design, untergejubelte Kredite: Wie können Konsument:innen beim Online-Einkauf vor unsicheren Praktiken geschützt werden? Anlässlich des Weltverbrauchertags klären Verbraucherzentralen über Risiken auf und fordern mehr Bewegung von der Regierung.

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