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Der Eingang zum Verwaltungsgericht Köln im Frühjahr 2022.

Köln | Wie umgehen mit der waffenrechtlichen Erlaubnis für einen Mann, der stiller Gesellschafter der „Compact-Magazin GmbH“ war? Diese Frage entschied das Verwaltungsgericht Köln heute: Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse durch die für ihn zuständige Kreispolizeibehörde sei voraussichtlich rechtmäßig.

Die Kreispolizeibehörde in deren Zuständigkeit die waffenrechtliche Erlaubnis für den Mann lag widerrief diese mit sofortiger Wirkung. Dagegen legte der Mann vor dem Verwaltungsgericht Köln Rechtsmittel ein. Dieses bestätigte die Einschätzung der Kreispolizeibehörde.

Zwischen den Jahren 2015 und 31. Dezember 2023 war der Mann stiller Gesellschafter der „Compact-Magazin GmbH“ mit einer Einlage von 5.000 Euro. Er gab vor Gericht an, dass dies einen Anteil von 0,74 Prozent ausmache.

Seit Juli 2021 ist die „Compact-Magazin GmbH“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die zuständige Kreispolizeibehörde widerrief nunmehr mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Antragstellers.

Seinen dagegen gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht heute ab. Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus: „Der Antragsteller ist voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig. Er war im maßgeblichen Zeitraum der letzten fünf Jahre Mitglied in einer Vereinigung, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt hat. Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages ist vergleichbar ist mit dem Aufnahmeantrag eines Vereinsmitglieds. Zudem genügt die bloße passive Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Einer darüberhinausgehenden individuellen verfassungsfeindlichen Betätigung bedarf es nicht.“

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Aktenzeichen: 20 L 1131/24

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Verwaltungsgericht Köln entschied gegen Teilhaber der „Compact-Magazin GmbH“ - Report-K

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Köln | Die Grünen sind die stärkste Kraft im Kölner Rat und bilden mit den Juniorpartnern CDU und Volt dort ein Ratsbündnis. Heute wetterte der Kreisverband der Kölner CDU gegen eine Entscheidung des Verkehrsdezernentn Ascan Egerer. Jetzt springt ihm der Kreisverband der Grünen bei seiner Entscheidung zu Tempo 30 auf der Luxemburger Straße bei. Auf Ebene der Kreisverbände positionieren sich die beiden Partner im Ratsbündnis diametral gegenüber.

Der Kreisverband der Grünen nimmt Ascan Egerer in Schutz. Es sei die richtige Entscheidung des Verkehrsdezernenten einer wahrscheinlich erneuten Verurteilung durch das Verwaltungsgericht zuvorzukommen. Anwohner:innen haben für Lärmschutz geklagt, da die Lärm-Grenzwerte auf der Luxemburger Straße überschritten wurden.

Katja Trompeter, Vorsitzende der Grünen Köln, sagt dazu: „Lärm macht krank. Tempo 30 kann aber erfolgreich zur Lärmentlastung beitragen. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 kann zu einer Halbierung des wahrgenommenen Lärms führen, wie Studien zeigen. Tempo 30 bedeutet weniger Lärm, weniger Abgase, mehr Verkehrssicherheit, mehr Lebensqualität.“

„Wir sind froh, dass die Stadt hier entschlossen handelt und den Schutz der Bürger*innen Kölns priorisiert. Untersuchungen widerlegen außerdem die weit verbreitete Annahme, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h den Verkehrsfluss beeinträchtige und somit Fahrten erheblich länger dauern könnten. Die Qualität des Verkehrsflusses kann sogar steigen. Die Luxemburger Straße als leistungsfähige Trasse bleibt auch mit Tempo 30 erhalten“, sagt Sarah Brunner, Beisitzerin im Vorstand der Grünen Köln.

Die Argumente der Kölner CDU finden Sie hier:

Kölner CDU wettert gegen Verkehrsdezernent Egerer und ist erzürnt

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https://www.bachhausen.de/koelner-gruene-zu-tempo-30-auf-der-luxemburger-strasse-verkehrsdezernent-entschied-richtig/

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Kölner Grüne zu Tempo 30 auf der Luxemburger Straße: Verkehrsdezernent entschied richtig - Report-K

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