150 Mio. ⏠â nicht fĂŒr FlĂŒchtlinge
Gemeinsames EuropÀisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro
Bis ein neues europĂ€isches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten mĂŒssen dafĂŒr jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.
Im Juni gelten fĂŒr alle EU-LĂ€nder die Regeln des âGemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystemsâ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele VerschĂ€rfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-AuĂengrenzen, FreiheitseinschrĂ€nkungen fĂŒr Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europĂ€ischen Fingerabdrucksystems Eurodac.
Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine âEinigung auf Kosten der Menschenrechte von GeflĂŒchtetenâ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform âmit voller HĂ€rteâ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS fĂŒr einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum fĂŒr die einzelnen LĂ€nder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.
Doch mit den gesetzlichen Ănderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS fĂŒhren dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden mĂŒssen.
âEine erhebliche Herausforderungâ
Der PrĂ€sident des Bundesamts fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: âNeue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.â Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die âumfassenden Abstimmungen stellen fĂŒr alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung darâ.
Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?
Die Bundestagsabgeordnete Clara BĂŒnger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.
BAMF liegt im Zeitplan
Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, mĂŒssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum AuslĂ€nderzentralregister, einer der gröĂten zentralen Datenbanken in Deutschland. DafĂŒr sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.
Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Ănderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die HĂ€lfte der in INPOL gespeicherten Personen sind GeflĂŒchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis âEnde 2028â.
Keine KostenĂŒbersicht bei der Bundespolizei
WĂ€hrend das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: âZur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werdenâ, heiĂt es in der Antwort.
Auch beim Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz wird es wohl Ănderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es wĂŒrden âderzeit fachliche und organisatorische AblĂ€ufe geprĂŒft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellenâ, schreibt die Bundesregierung.
Eine Behörde, die weniger im Licht der Ăffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger fĂŒr das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). WĂ€hrend das BAMF die Register-fĂŒhrende Behörde fĂŒr das AuslĂ€nderzentralregister ist, ĂŒbernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und âpflege fĂŒr die Riesendatensammlung, die Informationen ĂŒber Asylsuchende und andere Menschen mit auslĂ€ndischer StaatsbĂŒrgerschaft enthĂ€lt. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere VulnerabilitĂ€ten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.
Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben
KĂŒnftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der ânationale und technische Zugangspunkt fĂŒr Eurodacâ sein â bislang ĂŒbernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt fĂŒr Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.
Durch die groĂen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten fĂŒr die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schĂ€tzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschĂ€tzte 34 Millionen Euro fĂŒr den âtechnische Betriebsdienstleister ITZBundâ. Dazu heiĂt es aber:
Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch ĂŒberwiegend um ExpertenschĂ€tzungen handelt.
Das heiĂt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro â ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die LĂ€nder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen mĂŒssen.
FĂŒr eine unabhĂ€ngige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nĂ€chstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.
Kritik an der Kostenkalkulation
Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten fĂŒr die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) wĂ€hrend des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die fĂŒr die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei KostenschĂ€tzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den LĂ€ndern.
âDie Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerechtâ, schrieb der NKR, der prĂŒft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. âAus Sicht des NKR hĂ€tte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestandenâ, den Aufwand gemeinsam mit den LĂ€ndern nĂ€herungsweise abzuschĂ€tzen. So fĂŒrchtet der NKR âunnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie AbstimmungsaufwĂ€ndeâ. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurĂŒck.
Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben fĂŒr die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als BegrĂŒndung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen âĂŒberwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Rechtâ an.
âVerzögerungen dĂŒrfen nicht zulasten GeflĂŒchteter gehenâ
Fragestellerin Clara BĂŒnger sagt gegenĂŒber netzpolitik.org: âDie Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu fĂŒhren.â Sie habe nicht den Eindruck, âdass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschĂ€tzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfĂ€hige KostenabschĂ€tzungen.â
Sie befĂŒrchtet, dass das zulasten GeflĂŒchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: âDafĂŒr braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.â
Neben Deutschland mĂŒssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum âStand der Umsetzung des Migrations- und Asylpaketsâ. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fĂŒnf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen LĂ€ndern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.
Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als âSchlĂŒssel zur Verwirklichungâ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hĂ€tten bis Ende April KonformitĂ€tstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezĂ€hlten LĂ€nder, liege aber bei der Eurodac âgenerell im Zeitplanâ.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem fĂŒr staatliche Ăberwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Ăbernahme von netzpolitik, gemĂ€ss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.