Noch einmal: Die Drohungen und Androhungen des Attentäters von Magdeburg waren öffentlich und den Sicherheitsbehörden bekannt. Diese Behörden haben auch eine gesetzliche Grundlage, sich über solche Informationen auszutauschen.
Ergo: Es kann überhaupt nicht am Datenschutz liegen, dass nicht gehandelt wurde.
Ich bitte alle Journalist:innen, dies für ihre eigene Berichterstattung zu beachten und bei Interviewpartner:innen oder Pressemitteilungen oder Posts kritisch nachzufragen.