Noch einmal: Die Drohungen und Androhungen des Attentäters von Magdeburg waren öffentlich und den Sicherheitsbehörden bekannt. Diese Behörden haben auch eine gesetzliche Grundlage, sich über solche Informationen auszutauschen.

Ergo: Es kann überhaupt nicht am Datenschutz liegen, dass nicht gehandelt wurde.

Ich bitte alle Journalist:innen, dies für ihre eigene Berichterstattung zu beachten und bei Interviewpartner:innen oder Pressemitteilungen oder Posts kritisch nachzufragen.

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