Damit sind wir dann durch und ich entlasse mich in die erste Sonne diese Woche. War schön, gerne wieder!

#Archivtag

Frau Krämer-Riedel erwidert, dass das Kölner Stadtarchiv einen starken Fokus auf den Originalerhalt habe - die Voraussetzungen seien hier aber auch ganz anders als in einem Archiv, das nicht eingestürzt ist.

#Archivtag

Frau Hänger findet es nicht zielführend, die unterschiedlichen Herangehensweisen „gegeneinander auszuspielen“ - das BArch habe fachliche Gründe für den Verzicht auf Massenentsäuerung und Fokus auf Digitalisierung, die aus Sicht des BArch wohl auch nicht noch einmal geändert würden.

#Archivtag

Für die Priorisierung wäre es gut, wenn die Bereitstellung von Digitalisaten ausdrücklich als Aufgabe für die Archive festgeschrieben würde.

Kistenich-Zerfaß plädiert: Es kann nicht sein, dass Bestandserhaltung Trittbrettfahrer der Digitalisierung ist. Nicht das Archivgut habe sich der Digitalisierung anzupassen, sondern anders herum.

#Archivtag

Schließlich folgt die Abschlussdiskussion zum Thema „Erhalten, scannen, wegwerfen? Über das Primat des Originalen oder Digitalen“ zwischen Andrea Hänger, Johannes Kistenich-Zerfaß, Julia Krämer-Riedel und Marcus Stumpf.

#Archivtag

Bei der Bereitstellung von Digitalisaten kann - und sollte? - sich das Archiv ggf. auch Nutzungsbeschränkungen ausbedingen. So könnten bei nur individuell bereitgestellten, geschützten Digitalisaten, auch Wasserzeichen verwendet werden.

Aber das Archiv hat auch Pflichten. So sollte etwa in den AGB festgelegt werden, dass der virtuelle Lesesaal nicht unbedingt dauerhaft verfügbar sein kann, nicht unbedingt mit jedem Tool kompatibel ist und temporäre Sperren möglich sind.

#Archivtag

Werden Unterlagen ohne laufende Schutzfristen bereitgestellt, bestehen keine Probleme bei der Zugänglichmachung.

Aber: Wenn geschütztes Archivgut bereitgestellt werden soll, wäre ein gesonderter Zugang für einzelne Nutzende notwendig, die dann auch entsprechende Regularien bestätigen müssen. In solchen Fällen kann auch eine Alters(-unter-)grenze sinnvoll sein.

#Archivtag

Es geht nicht um die Schaffung einer Eingangshürde, sondern um die vorbeigende Bereitstellung von Regularien für Streitfälle.

Regelungen des analogen Lesesaals können kaum übernommen werden - ein virtueller Lesesaal ähnelt eher einem Downloadportal.

#Archivtag

Es geht nicht um die Frage, was online bereitgrstellt werden kann, sondern wie die Nutzung dieser Unterlagen gestaltet werden kann.

Warum Nutzungsbedingungen für Digitalisate? Sie sind nicht nur ein Zeichen von Professionalität, sondern beugen auch rechtlichen Streitfällen vor.

#Archivtag

Der Anfang vom Ende: Sektion 4 (Rechtssicherheit im virtuellen Lesesaal)

Hier trägt Thomas Henne vor zu „Nutzungsregelungen für digitalisiertes Archivgut im virtuellen Lesesaal“

Edit: Vom Programm abweichender Titel

#Archivtag