In #Deutschland darf #Marmelade künftig wieder unabhängig von der verwendeten Frucht als Marmelade bezeichnet werden.
Für Produkte aus Zitrusfrüchten gilt künftig die Bezeichnung #Zitrusmarmelade.
Zudem schaffen neue Kennzeichnungsregeln bei #Honig mehr Transparenz: Bei Mischungen müssen alle Herkunftsländer sowie deren prozentuale Anteile angegeben werden.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/umsetzung-fruehstuecksrichtlinie-100.html
#Verbraucherschutz #Lebensmittelkennzeichnung #EU #Konfitüre
