Bei der kürzlich stattgefundenen DRK-Bundesversammlung gab es eine Podiumsdiskussion zur künftigen Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr durch das Deutsche Rote Kreuz bei einem eventuellen NATO-Bündnisfall. Das zugehörige Positionspapier nennt konkret die dadurch entstehenden neuen Tätigkeitsfelder für das Haupt- und Ehrenamt im DRK.
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Positionspapier Bundeswehr
Auf Grundlage des I. Genfer Abkommens1 wurden das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als Nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz in Deutschland, der katholische Malteser Hilfsdienst und die evangelische Johanniter-Unfall-Hilfe als freiwillige Hilfsgesellschaften anerkannt und beauftragt, den Sanitätsdienst der Bundeswehr zu unterstützen. Die seit Jahrzehnten geltenden Anerkennungen wurde 2008 durch das DRK-Gesetz erneuert.2