Unsere Auffassung zur Haftung von #WEGs bzw. #Vermieter bei #BalkonSolar wird bestätigt: Aus dem § 836 BGB kann man keine besondere Haftung ableiten.

Es braucht auch keinen Fachunternehmer für das Anbringen von #Steckersolar am #Balkon für #Mieter.

Aufsatz & Einordnung: https://balkon.solar/news/2025/09/23/ist-eine-haftung-fuer-abloesung-von-gebaeudeteilen-im-sinne-des-%c2%a7-836-bgb-ueberhaupt-fuer-vermieter-wegs-relevant/

Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende von „#HausundGrund Bayern“ rät der Eigentümergemeinschaft in Bruck (und quasi allen #WEGs) bereits heute, die Genehmigung (zu einem #Balkonkraftwerk) zu erteilen, spätestens ab Herbst habe man das Recht darauf.

https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/fuerstenfeldbruck-ort65548/kraftwerk-solaranlage-an-balkon-in-fuerstenfeldbruck-soll-abmontiert-werden-strom-93269532.html

Nachbar fühlt sich gestört: Mieter muss Balkonkraftwerk wieder abmontieren

Solaranlagen auf Balkonen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Doch es kann auch zu Problemen kommen. In diesem Fall sogar zu einem weitreichenden.

@forthy @franckraisch

...Laien alles sehr kompliziert.
Ohne vorherige qualifizierte #Wärmebedarfsberechnung: Finger weg, denn ansonsten kann es hinterher teure und böse Überraschungen geben.

Irgendwo ist dann auch die Grenze der Sinnhaftigkeit erreicht. Auch die Zulässigkeit muss hinterfragt werden: bei #WEGs und #Bruchteilseigentum kann man ohne Zustimmung Z.b. nicht einfach die...