Abfrage von bspw Geburtsort im #Arbeitsverhältnis
Soweit ich #DATEV hier (https://apps.datev.de/help-center/documents/1080908) verstehe und mir über andere Abrechnungssysteme mitgeteilt wurde, erfordern die Software zwingend die Angabe bspw. des Geburtsortes um die #Versicherungsnummer des Arbeitnehmers bestimmten zu können.
Ich kann in §28a Abs. 3a SGB IV diese Pflicht nur beim Nichtvorliegen der Versicherungsnummer nachvollziehen.
Hat sich jemand schon einmal vertieft hiermit befasst und kann aufklären?