#fckAfD verliert vor #Gericht
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 7. Mai die Klage der AfD gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen: Die 2,35-Millionen-Euro-Spende von Gerhard Dingler an die AfD wurde als unzulässige #Strohmannspende bewertet.
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LobbyControl on Instagram: "Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 7. Mai die Klage der AfD gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen: Die 2,35-Millionen-Euro-Spende von Gerhard Dingler an die AfD wurde als unzulässige Strohmannspende bewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir brauchen endlich einen Parteispendendeckel, um übermäßigen Einfluss durch Großspenden zu begrenzen."

4,261 likes, 234 comments - lobbycontrol on May 8, 2026: "Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 7. Mai die Klage der AfD gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen: Die 2,35-Millionen-Euro-Spende von Gerhard Dingler an die AfD wurde als unzulässige Strohmannspende bewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir brauchen endlich einen Parteispendendeckel, um übermäßigen Einfluss durch Großspenden zu begrenzen.".

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AfD hat der Bundestagsverwaltung vorsorglich einen Millionenbetrag überwiesen. Damit wollen die Rechtspopulisten angesichts der jüngsten Spendenaffäre eine möglicherweise deutlich höhere Strafzahlung umgehen. #Strohmannspende #Wahlkampf

AfD hinterlegt Millionenbetrag...
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