„Vom Geburtsdatum diktierte Unterbezahlung“ für Jugendliche – NGG-Forderung: U18-Ferienjobber in Dortmund nicht länger mit U12-Euro-Lohn abspeisen
Jugendliche sind keine „Beschäftigten zweiter Klasse“: Wer in Dortmund in Hotels, Biergärten, Restaurants oder anderen Betrieben in den Ferien jobbt, soll künftig wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn verdienen.#Dortmund #Ferienjob #Mindestlohn #NGG #SamirBoudih
NGG-Forderung: U18-Ferienjobber in Dortmund nicht länger mit U12-Euro-Lohn abspeisen - Nordstadtblogger
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Jugendliche sind keine „Beschäftigten zweiter Klasse“: Wer in Dortmund in Hotels, Biergärten, Restaurants oder anderen Betrieben in den Ferien jobbt, soll künftig wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn verdienen. „Bislang können Betriebe Jugendliche unter 18 Jahren auch für …