@BeaBi Die Vorbehaltsaufgaben der #Pflege sind seit 2020 gültig (§4 PflBG). Damit ist der #Pflegeprozess berufsständisch dem #Pflegefachpersonal vorbehalten - mit Ausnahme der Durchführung.
Und damit gehen die Fragen eigentlich auch erst so richtig los. 😉