Da ein internationaler Haftbefehl vorlag, wusste die Ukraine von diesem Haftbefehl. Wäre die Ukraine Auftraggeber des Anschlags gewesen, dann hätte die Ukraine den Festgenommenen gewarnt, ihm einen neuen Namen gegeben, oder ihn in der Ukraine vor Festnahme geschützt.
Schlußfolgerung: Die Ukraine ist nicht der Auftraggeber des Anschlags. Der Festgenommene hat möglicherweise im Auftrag Russlands gehandelt, wurde aber fallengelassen.
