Köln braucht Wärmeberatungszentren
Das „Netzwerk 2035“ richtet anlässlich der Kommunalwahlen 13 Forderungen an die politischen Akteur*innen in Köln. Die Forderungen orientieren sich an einem Ziel, das sich die Stadt bereits selbst gesetzt hat: Klimaneutralität bis 2035! Heute:
ENERGIE- UND WÄRMEWENDE
3) Einrichtung von Wärmeberatungszentren
Neben der finanziellen Unterstützung von Haus- und Wohnungseigentümer*innen ist auch die praktische Begleitung bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen und Heizungswechseln in lokalen Anlaufstellen essenziell.
Durch Artikel 18 der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (2024/1275/EU) werden Kommunen verpflichtet, dass mindestens eine zentrale Anlaufstelle (sogenannte „One-Stop-Shops“) pro 80.000 Einwohner*innen eingerichtet wird, die mit vertretbarem Aufwand für die Bürger*innen erreichbar sind. Haushalte, die von Energiearmut betroffen bzw. bedroht sind, sollen dabei besonders adressiert werden.
Die Einrichtung dieser „One-Stop-Shops“ muss schnellstmöglich in die Wege geleitet und ausreichend mit finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden. Ziel sollte es sein, Gebäudeeigentümer*innen von der Erstberatung über die Beantragung von Fördermitteln und die Suche nach Fachkräften bis zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen zu unterstützen.
Alle Forderungen zur Kommunalwahl 2025 findest Du auf der Seite der Klimawende Köln
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https://koelle4future.de/blog/2025/08/20/koeln-braucht-waermeberatungszentren/
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