Krankenhäuser können Gründe für stationäre Aufnahme nachreichen
L 5 KR 2980/25 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.3.2026 – Kommentar ÄrzteZeitung
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Krankenhäuser können Gründe für stationäre Aufnahme nachreichen

Gründe für stationäre Aufnahme sind nachbesserungsfähig. Krankenkassen tragen ohne MD-Prüfung die Beweislast. (Az. L 5 KR 2980/25).

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