Liebe @DeutscheBahn, mein BahnCard-Widerruf (online verlängert = Fernabsatz = Widerrufsrecht) ist bei Ihnen im Nimmerland gelandet. Dort gilt: „Kein Widerrufsrecht“ – trotz EuGH (C-583/18) und § 312c BGB. Besonders kreativ: Ihre Mitarbeiter behaupten, es handele sich um „keinen Fernabsatzvertrag“. Wie praktisch! Ich hole mir die 492 € zurück – mit Zinsen. Tipps, wie man der DB Gesetze beibringt?
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