Sollte eine Erkrankung mal länger als 78 Wochen bestehen wird der/die erkrankte Person aus dem #Krankengeldbezug ausgesteuert.

Da der Gesetzgeber aber nicht wollte, dass der/die erkrankte Person in ein finanzielles Loch fällt, wurde die Möglichkeit des #Arbeitslosengeld 1 im #Krankheitsfall geschaffen. Die betroffene Person muss nur bei der zuständigen #Arbeitsagentur einen Antrag auf Gewährung der Leistung stellen.

Die Berechnung des #Arbeitslosengeldes 1 erfolgt auf Grundlage des #Krankengeldes. Gezahlt werden dann 60% oder 67% bei Antragssteller*innen mit Kindern.

Innerhalb von einem Monat nach der Bewilligung ein Antrag auf EU-Rente zu stellen.