Automatisierte Datenanalyse

Innenausschuss in Sachsen-Anhalt winkt massiv kritisiertes Palantir-Gesetz unverändert durch

Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt wurde heute vom Innenausschuss beschlossen. Es soll Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei erlauben. Sachverständige hatten den Entwurf wegen der Missachtung von Vorgaben aus Karlsruhe heftig kritisiert. Ob für die Datenanalyse eine Palantir-Software genutzt werden soll, steht noch nicht fest.

Der Innenausschuss von Sachsen-Anhalt hatte heute einen Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, der es in sich hat: Die Polizei soll eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, darunter auch die polizeiliche Datenanalyse. Hinter dem Begriff versteckt sich die Idee, die verschiedenen Datentöpfe der Polizei zusammenzuführen und die Informationen darin automatisiert auszuwerten.

Bisher wird in den vier Bundesländern, die eine solche Datenanalyse in ihren Polizeigesetzen erlauben und anwenden, die Softwarelösung „Gotham“ des US-Konzerns Palantir genutzt. Aus geopolitischen Gründen ist der US-Anbieter aber gerade bei sensiblen polizeiinternen Daten alles andere als die erste Wahl. Die Softwaresysteme des Konzerns sind proprietär und die genauen Funktionen Geschäftsgeheimnisse.

Die automatisierte polizeiliche Datenanalyse ist auch rechtlich längst kein unbeschriebenes Blatt mehr, sondern wurde bereits wegen Gesetzen in Hessen und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht verhandelt. Beide Gesetze waren in Teilen verfassungswidrig. Auch Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg stehen gerade wegen der Datenanalyse-Regelungen in ihren Polizeigesetzen und wegen der Zusammenarbeit mit Palantir in der Kritik. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2023 macht weitreichende und detaillierte Vorgaben für solche Datenzusammenführungen.

Das Urteil, das alle deutschen Gesetzgeber bindet, scheint aber nicht überall mit der genügenden Expertise gelesen worden zu sein: In Sachsen-Anhalt war der Gesetzentwurf von Sachverständigen harsch kritisiert worden, weil er die Vorgaben aus Karlsruhe nicht ausreichend umsetzt.

Doch die Experten stießen offenbar auf taube Ohren: Ohne Korrekturen wurden die geplanten gesetzlichen Regelungen zur Datenanalyse nun von den Regierungsparteien CDU, SPD und FDP als Beschlussempfehlung an das Parlament gegeben. Der Gesetzentwurf blieb unverändert in der ursprünglichen Fassung von 14. Januar 2025, was die umstrittene Datenanalyse angeht. Die Regierungskoalition kündigte aber einen Entschließungsantrag zur zweiten Lesung im Landtag an. Der Inhalt des Antrags ist noch unbekannt.

Nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts

Die Juristin und Palantir-Expertin Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte die Datenzusammenführung von Polizeidaten, die im sachsen-anhaltinischen Gesetz Strategische Datenanalysen und Operative Datenanalysen heißen, in ihrer Stellungnahme als „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“ bewertet. Die Grenzen vor allem der Strategischen Analyse würden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse aus dem Jahr 2023 missachten: Die „vorgesehenen Eingriffsschwellen“ genügten den Vorgaben aus Karlsruhe nicht.

Die Datenmenge der Analyse ist im Gesetzentwurf nicht beschränkt. Da zahlreiche polizeiliche Datenbanken und Auskunfts- und Informationssysteme einbezogen werden dürfen, ist das Polizeigesetz damit nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts. Denn es fließen auch Daten in die Analyse ein, die gar nicht von der dortigen Landespolizei erhoben wurden.

Darauf verwies auch Jonas Botta, Sachverständiger in der Anhörung und Verfassungs- und Datenschutzjurist beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Es sei keine herkunftsbezogene Beschränkung im Gesetzentwurf enthalten. So würden beispielsweise sogar Daten in die Analyse einfließen dürfen, die nicht einmal von inländischen Polizeibehörden stammen. Das betrifft etwa Geheimdienstdaten vom Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Militärischen Abschirmdienst, die an Polizeibehörden übermittelt wurden. Es sei nach dem Gesetzentwurf zulässig, Geheimdienstinformationen, die sich „in den polizeilichen Datenbeständen befinden, in eine Analyseplattform einzuspeisen“, so Botta in seiner Stellungnahme.

Gegenüber netzpolitik.org sagt Juristin Görlitz, dass im geplanten Polizeigesetz „weitgehend unbegrenzte Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei unter zu geringen Voraussetzungen“ vorgesehen seien. Das beträfe auch Daten völlig unverdächtiger Menschen, darunter beispielsweise auch vermisste Personen oder Opfer von Straftaten. Es könnten „Unbeteiligte ins Visier der Polizei geraten, ohne dass sie dafür Anlass geboten haben“.

Wie diese Analysen ablaufen, sei im Gesetz „kaum eingeschränkt“. Es mangele auch an „ausreichender Kontrolle und Sicherungen“, um wirksam vor Fehlern, diskriminierender Software und Missbrauch zu schützen. Das sei deswegen problematisch, weil die polizeilichen Datenanalysen weitgehende Überwachungsmaßnahmen seien, die tief in die Grundrechte eingriffen, ohne dass die Betroffenen das überhaupt mitbekämen.

Görlitz erklärt unzweideutig: „Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen für Datenanalyse-Befugnisse sind nicht eingehalten.“

Auch hat das Gesetz in Sachsen-Anhalt weitere Defizite, die bereits in anderen Bundesländern kritisiert wurden. In Hessen liegt etwa eine Verfassungsbeschwerde der GFF gegen das dortige Polizeigesetz und die automatisierte Datenanalyse vor, die das hohe Gericht aktuell bearbeitet. Gerügt wird darin insbesondere, dass zuviele konkret im Gesetz zu regelnde Vorgaben kurzerhand in Verordnungen ausgelagert werden.

Das kritisiert Görlitz auch an den sachsen-anhaltinischen Plänen, bei denen die Befugnis zu Datenanalysen nicht ausreichend beschränkt sei. Der Gesetzgeber „überlässt es der Verwaltung, selbst Beschränkungen festzulegen“. Die Juristin hat keine Zweifel: „Der Entwurf ist daher verfassungswidrig.“

Opposition gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel und Palantir

Die Sachverständigen senkten unmissverständlich die Daumen. Und auch die Opposition im Landtag ist nicht begeistert: Sowohl die Linke als auch die Grünen sehen die Datenanalyse-Befugnisse kritisch.

Die Linken erklären gegenüber netzpolitik.org ihre Ablehnung der Pläne zur Zusammengeführung der Polizeidaten, auch weil diese Menschen einbezieht, ohne dass sie sich „was zu Schulden haben kommen lassen“. Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende der Linken, betont: „Ein gläserner Bürger ist mit uns Linken nicht zu machen.“ Sie stellt sich explizit „gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel, der Palantir mit entwickelt hat und einer der wichtigsten Hintermänner der rechtsautoritären Wende in den USA ist“.

Die grüne Fraktion erklärt gegenüber netzpolitik.org, dass sie den vom Innenausschuss durchgewunkenen Gesetzentwurf „aufgrund des Überwachungsdrucks, der Streubreite und der Diskriminierungsgefahr“ schlicht als „ verfassungswidrig“ erachte. Das sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt, und betont: „CDU, SPD und FDP haben heute im Ausschuss alle praktikablen und verfassungsrechtlichen Bedenken und Zweifel an den Gesetzesvorhaben beiseite gewischt.“

Das Gesetz sei „im Design auf Produkte des Herstellers Palantir zugeschnitten“. Die Landesregierung gebe sich hier „kenntnislos“ und schiebe „Verantwortung an den Bund ab“. Ob im Bund jedoch auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf die Palantir-Karte setzen wird, hat er noch nicht öffentlich kundgetan.

Gefährliche AfD-Vorzeichen

Die langjährige Landesinnenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (CDU), ist offenbar keine allzu starke Verfechterin der Palantir-Softwarelösung. Sie setzt sich für eine alternative Software für die Polizei ein, die all die Datentöpfe der Behörden zusammenführt.

Allerdings steht eine solche Alternative nicht sofort zur Verfügung, anders als die Softwarelösung des US-amerikanischen Konzerns. Denn das Bundesland Bayern hatte einen Rahmenvertrag ausgehandelt, in den auch Sachsen-Anhalts Polizei kurzfristig einsteigen könnte. Daher brachte Zieschang die Systeme von Palantir als eine Art Zwischenlösung als Gespräch.

Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt entsteht unter gefährlichen Vorzeichen: Im September 2026 wird dort gewählt. Und eine Regierungsübernahme der AfD scheint nicht ausgeschlossen, wenn man den Umfragen glaubt. Sie sehen die Rechtsradikalen in Sachsen-Anhalt bei Werten um die vierzig Prozent.

Selbst wenn die aktuelle Regierung aus CDU, SPD und FDP doch nicht die bisher favorisierte Interimslösung umsetzt und sich noch gegen den US-Anbieter Palantir entscheidet, könnte die AfD nach der Wahl die Karten neu mischen. Die guten Kontakte ins Trump-MAGA-Lager, in das sich auch der US-Konzern eingeordnet hat, weisen schon in diese Richtung.

Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Automatisierte Datenanalyse – Beueler-Extradienst

Undurchsichtig

Transparenzregister mit Lücken: KI-Nutzung der öffentlichen Verwaltung bleibt undurchsichtig

Seit gut einem Jahr gibt es das nationale KI-Transparenzregister. Der IT-Planungsrat will es nun auf alle Verwaltungsebenen ausweiten. Dennoch bleibt weiterhin unklar, in welchem Umfang die öffentliche Verwaltung sogenannte Künstliche Intelligenz einsetzt – und mit welchem Risiko.

Ob zur Grundwasseranalyse oder um den Zustand von Straßen zu erfassen – in der öffentlichen Verwaltung kommen immer mehr Werkzeuge zum Einsatz, die auf sogenannter Künstlicher Intelligenz basieren. Kaum eine Verwaltungswebsite verzichtet noch auf einen Chatbot. Seit einer Woche steht für die Mitarbeiter:innen der Berliner Verwaltung der KI-Assistent BärGPT bereit. Und das Verbraucherportal der Bundesnetzagentur setzt KAI ein.

Geht es nach Digitalminister Karsten Wildberger (CDU), wird der Erfolg der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung maßgeblich von KI-Systemen abhängen. Daher dürfte es auch immer wichtiger werden, KI-Anwendungen zu erfassen. Seit gut einem Jahr gibt es dafür unter anderem das nationale KI-Transparenzregister. Es ist Teil des Marktplatzes der KI-Möglichkeiten, kurz MaKI. Daneben gibt es ein Dashboard mit Daten über KI-Nutzung in der Verwaltung und Steckbriefen über einzelne KI-Tools.

Für das Transparenzregister ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zuständig. Den Grundstein für MaKI legte eine Pilotinitiative des Beratungszentrums für Künstliche Intelligenz (BeKI) des Bundesinnenministeriums. Das Zentrum ist im Aufbau und soll „eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der Bundesverwaltung“ sein.

Das KI-Transparenzregister soll die Vorgaben der KI-Verordnung umsetzen. Derzeit umfasst die Datenbank gut 240 Einträge zu KI-Anwendungen auf Bundesebene. Die Datensätze dazu liefern die nutzenden Bundesbehörden selbst. Zum 1. Dezember hat das Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat den Roll-out auf alle Verwaltungsebenen begonnen. Anfang 2027 will der IT-Planungsrat den MaKI samt Transparenzregister als eigenständiges Produkt unter seine Fittiche nehmen.

Register setzt auf Freiwilligkeit

Dass der Rat die anderen Verwaltungsebenen einbeziehen will, sei zu begrüßen, sagt der Jurist Jonas Botta gegenüber netzpolitik.org. Das sei eine wichtige Voraussetzung dafür, um ein umfassendes Bild über den behördlichen KI-Einsatz zu erhalten. Botta leitete ein Drittmittelprojekt zum KI-Transparenzregister, an dem auch die Nichtregierungsorganisation AlgorithmWatch, die gemeinnützige Verwaltungsplattform NExT e. V. und das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) beteiligt waren.

Im KI-Transparenzregister geben Behörden verschiedene Informationen zu ihren KI-Anwendungen an. Etwa dazu, ob diese gerade entwickelt werden oder schon im Einsatz sind. Das Register umfasst außerdem Daten zu nicht länger genutzten KI-Tools und Projektstarts. Daneben können Behörden eine Kontakt-E-Mail-Adresse und das nutzende Ressort angeben oder auch, ob der Auftrag extern oder inhouse vergeben wurde.

Ausschlaggebend ist hier jedoch das Wort „können“. Denn bislang geben Behörden die Angaben zu ihren KI-Tools freiwillig weiter. Damit sei das Register nach wie vor kein „umfassender, grundrechtssichernder Transparenz-Mechanismus“, sagt Jonas Botta.

Das KI-Transparenzregister müsste aber für die öffentliche Verwaltung verpflichtend sein, um den staatlichen KI-Einsatz grundrechtlich abzusichern. Als Vorbild könne ein entsprechendes Register namens Algoritmeregister aus den Niederlanden dienen.

Intransparentes Verwaltungshandeln

Wäre es verpflichtend, würde das Register Verwaltungshandeln verlässlich transparent machen. Das sei „im demokratischen Rechtsstaat nicht nur allgemein von hoher Bedeutung“, sagt Jonas Botta, sondern werde „angesichts des ‚Blackbox‘-Phänomens von KI-Systemen“ immer wichtiger.

Eine große Schwäche des Registers in seiner jetzigen Form sind die Hürden für Bürger:innen. Die zur Verfügung gestellten Daten sind unübersichtlich aufbereitet und in einer schier endlos langen Tabelle aufgeführt. Sie können zwar etwa nach Entwicklungsstatus oder Verwaltungsebene gefiltert werden. Exportieren lassen sie sich dann aber nur in Form einer Excel-Tabelle. Darüber hinaus sind die angegebenen Daten lückenhaft. So gibt es etwa nicht immer eine Angabe zum Lizenztyp oder zum Kooperationspartner.

Auch sind Angaben zu rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von KI-Systemen unvollständig oder es fehlen Angaben dazu, welche Daten die Behörden während des Einsatzes erheben und nutzen, kritisiert Pia Sombetzki von AlgorithmWatch. „Wenn hinter der Angabe zur ‚Beschreibung der Verfahren des Betriebs‘ beispielsweise steht ‚vorhanden’“, sei das keine hilfreiche Auskunft, weil diese zu unspezifisch sei.

Risikostatus: unklar

Bürger:innen können kaum nachvollziehen, „wann sie mit welchem KI-System konfrontiert sind, warum die Behörde dieses System verwendet und welche potenzielle Risiken“ sie bergen, sagt Botta. Auch Abwägungsprozesse der jeweiligen Behörde blieben undurchsichtig: Welche KI setzt die Behörde aus welchen Gründen und für welchen Anwendungsfall ein? Welche Risiken spielen dabei eine Rolle? Und wie kann sie Risiken minimieren oder umgehen?

„Von echter Nachvollziehbarkeit über die KI-Einsätze beim Staat sind wir noch meilenweit entfernt“, sagt Sombetzki. Das Register versäume es, eine lückenlose Nachvollziehbarkeit beim Thema Risikobewertung zu schaffen. Hier fehlten klare Vorgaben. Das verdeutliche auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke. Die dort gemachten Angaben seien nicht mit denen im Transparenzregister deckungsgleich. Gleichzeitig verweise die Bundesregierung auf die Angaben im Register.

Zudem hätten Behörden bei mehr als einem Drittel der KI-Anwendungen keinerlei Risikobewertungen vorgenommen. Obwohl die KI-Verordnung voraussetze, dass die Bundesverwaltung das Risiko ihrer KI-Einsätze abschätzt, wie Pia Sombetzki anmerkt.

An der Verwaltung ausgerichtet

Botta kritisiert zudem die Anbindung des Transparenzregisters an den MaKI. Damit stünden bislang die Behördeninteressen im Fokus, wie die Qualitätssicherung und Nachnutzung von KI-Tools durch die Behörden selbst. Diese Interessen betonte auch Heiko Geue beim Pressegespräch anlässlich der 48. Sitzung des IT-Planungsrats Ende November. Geue ist Finanz- und Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommerns sowie Vorsitzender des Rats.

Doch Behördeninteressen bildeten nur eine der Anforderungen an das Transparenzregister ab. Dieses solle, so Botta, aber auch für Bürger:innen, die organisierte Zivilgesellschaft und die Wissenschaft KI-Tools und deren Einsatz in der Verwaltung transparent machen. Für sie halte sich der Nutzen aber bislang stark in Grenzen, so der Jurist. Pia Sombetzki sieht derweil die Gefahr, dass das MaKI „zu einem unwirksamen Marktplatz unter vielen“ verkommt und mit ihm das Register.

Esther Menhard ist freie Autorin bei netzpolitik.org. Sie recherchiert zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und nimmt dazu gerne Hinweise entgegen. Von Haus aus Philosophin, interessiert sie sich für Datenethik, die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Digitalität, AdTech, Open Access und Open Source. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon Bluesky. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Undurchsichtig – Beueler-Extradienst

"Ein erheblicher Grundrechtseingriff": Über Risiken beim Einsatz von #Palantir

Immer mehr Bundesländer setzen auf Palantir. Warum das nicht unbedenklich ist, darüber sprachen wir mit dem Verfassungsrechtler #JonasBotta. https://www.heise.de/hintergrund/Polizeiliche-Datenanalyse-Kommt-Palantir-bald-fuer-uns-alle-10489336.html

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Immer mehr Bundesländer setzen auf Palantir. Warum das nicht unbedenklich ist, darüber sprachen wir mit dem Verfassungsrechtler Jonas Botta.

heise online
Grundgesetzänderung für Digitalisierung: „Die Infrastruktur für föderale Lösungen soll einheitlich sein“

https://netzpolitik.org/2025/grundgesetzaenderung-fuer-digitalisierung-die-infrastruktur-fuer-foederale-loesungen-soll-einheitlich-sein/

Dass Bund und Länder jeweils eigene IT-Systeme bauen, erschwert die Verwaltungsdigitalisierung erheblich. Mit einer Grundgesetzänderung könnte der Bund künftig zentral steuern und einheitliche Standards für die technische Umsetzung vorgeben - ohne den Föderalismus zu gefährden. Im Interview erklären die Juristen Mario Martini und Jonas Botta, wie das aussehen könnte.

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