Muss mensch das Kleingedruckte bei einer Versicherungspolice lesen? Ja. Ob es dann auch so verstanden wurde, wie die Versicherung es meint, ist ein anderes Paar Schuhe.
RA Jens Ferner weist in einem Blogpost vom 30.Oktober auf einen Rechtsstreit hin, in dem die Versicherung auf Grund der definierten Versicherungsbedingungen nicht zum Schadensersatz bei Phishing verpflichtet ist.
In einem richtungsweisenden Hinweisbeschluss habe das Landgericht Bielefeld (Az. 22 S 81/25) klargestellt, dass nicht jede Form digitaler Täuschung automatisch durch die gängige Hausrat‑Versicherung mit Internetschutz gedeckt ist. Ein:e Kunde/Kundin wurde im Dezember 2022 Opfer eines SMS‑Phishing‑Angriffs, bei dem Betrüger über eine gefälschte Webseite die Bankdaten erlangten und anschließend eine digitale Girocard aktivierten. Mit dieser Karte wurden innerhalb weniger Tage Einkäufe im Wert von 4 860,10 € getätigt.
SMS-Phishing war in der HausratVersicherung nicht includiert.
Drum prüfe ein:e jede:r die abgeschlossenen Policen, ob alle Angriffsvektoren abgedeckt sind.
Und: Nie nich Links aus SMS aufrufen!
Und (2): Sorglos entsorgte vollständige Überweisungsträger (zur Vorbereitung einer Überweisung) im Papierkorb neben dem Bankingterminal im Vorraum sind ein Fundus! Für die Falschen!
Und (3): Überlegen sie sich gut, wem Sie Ihre Bankdaten anvertrauen!
https://www.ferner-alsdorf.de/kein-versicherungsschutz-bei-phishing/
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