Das Bundesamt für Kommunikation #BAKOM hat beschlossen, die Zusammenarbeit mit der Stiftung #Switch bei der Verwaltung der #InternetDomain.ch weiterzuführen. Ausschlaggebend für den Entscheid, die Funktion der Registerbetreiberin erneut an Switch zu übertragen, waren die betriebliche Kontinuität, die erfüllten Sicherheitsanforderungen und die Zufriedenheit der Akteurinnen und Akteure auf dem Markt. Der neue Vertrag tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/TZnM6Y8ZUihVMzWrH5Noi
Switch verwaltet weiterhin die Internet-Domain .ch

Leider schon vergeben ☹️ – heißt es oft beim Registrieren der gewünschten #InternetDomain. In Folge 45 beschäftigt sich die Forschungsstelle #RechtimDFN #UniMünster mit der Praxis von #Domaingrabbing👉 https://podcasters.spotify.com/pod/show/fsr-dfn/episodes/Anspruch-auf-eine-Domain-e2e1l0d/a-aar13sj
Anspruch auf eine Domain? by Weggeforscht

Domaingrabbing bezeichnet das vorsorgliche Registrieren von Internet-Domainnamen, ohne dass der Domainname in einem inhaltlichen Bezug zu dem Registrierer steht.  Möchte ein anderes Unternehmen diese Domain für eigene Zwecke nutzen, stellt sich die Frage, ob die vorherige Registrierung rechtswidrig war. In dieser Ausgabe von Weggeforscht setzen sich die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Klaus Palenberg und Johannes Müller mit der Praxis des Domaingrabbings auseinander und stellen ein BGH-Urteil zu ihrer namensrechtlichen Zulässigkeit vor.

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BGH: energycollect.de - Zur unberechtigten #Namensanmaßung durch die Aufrechterhaltung einer vor Entstehung des #Namensrecht|s registrierten #Internetdomain

👉 http://miur.de/3320

#Domainrecht #Markenrecht #Domainregistrierung #Interessabwägung

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BGH, Urteil vom 26.10.2023 - I ZR 107/22 - energycollect.de - Zur unberechtigten Namensanmaßung durch die Aufrechterhaltung einer vor Entstehung des Namensrechts registrierten Internetdomain