Wir ergänzen unsere Meldung vom 3. März: Das #Oberverwaltungsgericht hat mit einem sog. „Hängebeschluss“ die #Ölförderung auf Mittelplate einstweilen wieder erlaubt. Ob die Beschwerde offensichtlich Erfolg haben werde, könne noch nicht abschließend beurteilt werden. Dies bedürfe einer eingehenden Prüfung. Das OVG hat sodann eine #Folgenabwägung vorgenommen, die Zugunsten des Betreibers ausgefallen ist.

Mehr dazu in der aktuellen Pressemitteilung des OVG: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2026_03_06_Oelfoerderung_einstweilen_erlaubt

#GerichtSH