Aktuell ist es sogar andersherum - zwei Megakonzerne haben das #Exklusivrecht auf #Werbung im #öffentlichen #Raum.

Alle Anderen, also auch die Menschen in der Stadt oder lokale #Betriebe bekommen dieses Recht nur noch als Ausnahme, wobei #STROER und #WallDecaux auf ungute Weise in den Prozess involviert sind und ihre "Rechte" sogar von Stadtteilfesten geachtet werden müssen, wie diese #Fachanweisung vorsieht:

https://bewegung.social/@hhwerbefrei/113395659129637083

Solche #Verträge sind nicht gut für die Stadt. Es ist der #Ausverkauf eines Allgemeinguts. Visionslos ...

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Initiative Hamburg Werbefrei (@[email protected])

👇👇👇 #Fachanweisung über Werbeanlagen, Hinweisschilder und Sonderbeleuchtung auf öffentlichen Wegen und privaten Verkehrsflächen (zugleich Dienstanweisung für das Amt für Verkehr und Straßenwesen). https://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/c6de9090-b72f-4517-9c43-a3a85a169792/Akte__741.0404-007.pdf - "Eine Ausschmückung öffentlicher Wege kann erlaubt werden für Veranstaltungen. Auch in diesen Fällen sind die Rechte der Ströer/DSM und JCDecaux zu beachten." - "Anträge auf Nutzung von Bauzäunen u.ä. sind von den Sondernutzern bei der Ströer/DSM einzureichen." - "Für die Hamburger Innenstadt sind ausschließlich Elemente des bereits vorhandenen Fußgängerleitsystems der Ströer/DSM zu verwenden." - "Gemäß § 14 Abs. 4 des bis 31.12.2023 geltenden Werberechtsvertrages ist die Ströer/DSM ermächtigt, im eigenen Namen wegen unerlaubter Werbung (insbesondere Wildanschlag) alle rechtlichen Schritte gegen die Verantwortlichen zu unternehmen, insbesondere etwaige Bereicherungs-, Schadenersatz- sowie Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen" 🧵 3/6

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