Endlich. Balkon-Solaranlagen zählen nicht mehr als Bauprodukte. Dadurch braucht es auch keine spezielle Zulassung (abZ, ZiE, abP) mehr, wenn der Balkon in mehr als 4m Höhe ist. Eine sichere Befestigung ist natürlich trotzdem Pflicht und versteht sich von selbst. Aber ich bin nicht auf seltenes Modul mit Zulassung oder ein teures Ultraleichtmodul angewiesen.  #balkonsolar #solar #pv #DIBt
Quelle: https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/aktualisiert-welche-bauaufsichtlichen-bestimmungen-gelten-fuer-photovoltaik-module-pv-module
Nachricht-Detail

DIBt

Klarstellung durch Deutschen Instituts für Bautechnik (#DIBt):

#BalkonSolar Geräte die man wieder abnehmen kann, sind keine Bauprodukte und brauchen daher auch keine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)!

"keine Bauprodukte" im Sinne von Paragraf 2 Absatz 10, Nummer 1 der Musterbauordnung (MBO) (…) Verwendbarkeitsnachweise scheiden demgemäß für PV-Module von 'Balkonkraftwerken' aus.”

🧑‍💻 https://balkon.solar/news/2023/10/26/zur-bauordnungsrechtlichen-verwendbarkeit-von-balkonsolaranlagen/

ℹ️ #Golem hats herausgefunden: https://www.golem.de/news/bautechnische-auflagen-balkonkraftwerke-sind-keine-bauprodukte-2310-178894.html

Zur bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeit von Balkonsolaranlagen – Alles über Steckersolar, Balkonkraftwerke & mehr Solar!