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Berlin | Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert nicht zuletzt angesichts derzeitiger Rekordtemperaturen im Bundesgebiet mehr Anstrengungen beim Hitzeschutz.
„Der Hitzeschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. „Dem Baubereich und der Städteplanung kommen hierbei aber eine Schlüsselrolle zu.“ Experten seien sich einig: „Wir brauchen viel mehr Luft und Grün in den Städten.“
Gerade bei den Baumaterialien müssten neue Wege gegangen werden, so Engelmeier. „Die Zukunft liegt für die Fachleute hier bei allem, was Hitze und Sonne absorbieren kann, wie etwa Holz, Lehm oder auch ganz neuen Technologien. Dazu brauchen wir deutlich mehr Trinkbrunnen in den Innenstädten.“
Große Hitze könne bei vulnerablen Gruppen wie älteren Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie Säuglingen und Kleinkindern zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen.
Die amtliche Hitzewarnung des Deutschen Wetterdienstes für heute in Köln (herausgegeben am 11. August 2024)
Amtliche Warnung vor Hitze für Köln
https://www.bachhausen.de/sozialverband-will-besseren-hitzeschutz/
Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.
Jahresbericht: Kelber fordert von der Ampel besseren Datenschutz
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußert in zahlreichen „Empfehlungen“ an Bundestag und Bundesregierung klare Kritik am Umgang mit dem Datenschutz. Der jährliche Tätigkeitsbericht gibt Einblicke, wo es besonders klemmt.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber hat heute seinen jährlichen Tätigkeitsbericht veröffentlicht. In diesem befasst sich die Behörde mit allen möglichen Belangen des Datenschutzes: von der Digitalisierung des Gesundheitswesen bis hin zur Frage, welche Daten die Polizei und Geheimdienste wie nutzen dürfen. Dabei verweist die Behörde an vielen Stellen sehr klar darauf, dass die Ampel beim Datenschutz vieles besser machen müsste. Er geht dabei nicht nur auf konkrete Datenschutzvorfälle ein, sondern äußert sich auch grundsätzlich zu bestehenden und geplanten Gesetzen.
Im knapp 180 Seiten starken Bericht (PDF) empfiehlt er unter anderem dem Deutschen Bundestag, in Sachen Chatkontrolle gegenüber der Bundesregierung und dem EU-Gesetzgeber auf eine „erhebliche, grundrechtskonforme Überarbeitung“ des Verordnungsentwurfs zu drängen und sich am Beispiel der Position des Europaparlamentes zu orientieren.
Hierbei sei eine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu gewährleisten, die deutsche und europäische Grundrechte zu wahren und ein flächendeckendes und anlassloses Auslesen privater Kommunikation zu verbieten. Sollte dies nicht möglich sein, sollte der Verordnungsentwurf insgesamt abgelehnt werden, so der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Biometrie und Überidentifizierung vermeiden
Bei den digitalen Identitäten plädiert Kelber darauf, dass bei der eIDAS-Verordnung Freiräume zur Ausgestaltung der nationalen, europäischen Brieftasche (EUDI-Wallet) genutzt werden. Deutschland solle hierbei „Vorreiter in Europa“ werden und eine Wallet-Infrastruktur etablieren, „die auch vor Überidentifizierung schützt und Vorteile der Digitalisierung für die Datenminimierung nutzt“.
Bereichspezifische Vorschriften sollten dabei „klare Beschränkungen insbesondere hinsichtlich Zweck und Dauer einer elektronischen Weiterverarbeitung von Daten, die durch Polizei- und Verwaltungsbehörden aus dem Chip eines Passes oder Personalausweises ausgelesen wurden“ festlegen, fordert die Datenschutzbehörde. Das neue Pass- und Personalausweisgesetz eröffnet hier Möglichkeiten für Behörden. Kelber befürchtet, dass „Schattendatenbanken“ entstehen könnten, die ohne Zweckbindung für „nicht absehbare künftige Verwendungen“ genutzt werden können.
Zudem sollte der Gesetzgeber „öffentlichen Stellen nur dann den Zugriff auf das biometrische Lichtbild im Chip eines Passes, Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels gestatten, wenn es für die Erfüllung besonders gewichtiger, im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben zwingend notwendig ist und alternative, eingriffsmildere Verfahren nicht zur Verfügung stehen“.
Kritik hat die Datenschutzbehörde auch am Einsatz „komplexer Datenanalysemethoden“, gemeint sind Big-Data- und KI-Anwendungen wie die von Palantir. Hier empfiehlt Kelbers Behörde zumindest klare Rechtsgrundlagen und geeignete Rahmenbedingungen. Ebenso empfiehlt der BfDI beim geplanten zweiten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts für die Datenerhebung aus dem Internet und deren Weiterverarbeitung durch die Dienste genaue Vorgaben zu machen. Kelber verweist hier auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes, das dem Einsatz solcher Technologien Grenzen gesetzt hat.
Transparenz schaffen
Bei der Verwaltungsdigitalisierung und der Registermodernisierung drängt der BfDI zu mehr Transparenz. Hierbei hat die Ampel die Steuer-ID entgegen aller Warnungen von Datenschützer:innen zur Identifikationsnummer gemacht, anhand derer Verwaltungsleistungen erbracht werden. Dies hält Kelber wegen der Gefahr der Profilbildung für verfassungswidrig, er hätte sich grundsätzlich eine andere Lösung gewünscht. Die Bundesregierung fordert er nun auf, zumindest die Transparenz gegenüber den Bürger:innen mit einem „Datenschutzcockpit“ so zu gestalten, dass diese sehen, welche Behörde wann auf die Daten zugegriffen hat. Kelber ermahnt hier, dass diese Transparenz unterlaufen würde, wenn einfach Stellen, die keine Finanzbehörde seien, zu einer solchen erklärt würden.
Auch zum Dauerbrenner Vorratsdatenspeicherung findet Kelber deutliche Worte. Die Bundesregierung solle sich bei der Diskussion für eine grundrechtsschonende Balance aus Freiheit und Sicherheit einsetzen. Konkret verweist Kelber hier auf das alternative Quick-Freeze-Verfahren, das aber wegen Uneinigkeit in der Ampel auf Eis liegt.
Handlungsbedarf sieht Kelber auch beim Fluggastdatengesetz. Hier hat der Europäische Gerichtshof engere Grenzen zum Beispiel bei Speicherfristen gesetzt, die Ampel hat das Gesetz allerdings noch nicht nachgebessert.
Kelber geschasst, weil zu kritisch?
Ein Thema enthält der Jahresbericht allerdings nicht: den umstrittenen Umgang mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber selbst. Dessen Amtszeit hat die Koalition nicht verlängert und bislang schweigen sich die Beteiligten aus, warum das so ist. Kelber, der sich selbst für eine weitere Amtszeit beworben hat, ist nur noch „kommissarisch“ im Amt.
Namhafte Digital- und Datenschutzorganisationen sowie Einzelpersonen wie der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar beklagen diesen Umgang mit Kelber. In einem offenen Brief heißt es:
Die Vorgänge in Bezug auf die Neu- oder Weiterbesetzung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) schaden dem Amt jedoch in noch nie dagewesener Weise. Eine Unklarheit über die Fortführung der Amtsgeschäfte schwächt den gesamten Datenschutz in Bund und Ländern. Nichts fügt dem Datenschutz in Deutschland jedoch einen größeren und nachhaltigeren Schaden zu, als das verheerende Zeichen, dass der BfDI bei seinen unabhängigen Amtsgeschäften nicht sicher vor politischer Sanktion und damit vor politischer Einflussnahme sein kann. Es entsteht der Eindruck, der bisherige Amtsinhaber könnte sich eine mögliche zweite Amtszeit nicht durch den Einsatz für die Sache erarbeiten, sondern insbesondere durch politische Gefügigkeit.
Die Unterzeichnenden fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, schnellstmöglich Klarheit über die Fortführung zu schaffen. Zudem müssten Weichen für die Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten durch ein transparentes Benennungsverfahren gestellt werden.
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Author: Markus Reuter
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#ampel #besseren #datenschutz #fordert #jahresbericht #kelber
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Immer wieder werden kritische Aktivist:innen und Journalist:innen mit Klagen überhäuft. Selbst wenn am Ende alle Klagen scheitern – so können einflussreiche Personen verhasste Kritiker:innen zermürben. Heute hat das EU-Parlament neue Regeln verabschiedet, die davor schützen sollen. Aber vieles hängt jetzt von den Mitgliedstaaten ab.
Daphne Caruana Galizia war eine prominente Betroffene von Einschüchterungsklagen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Christian MangDas Europäische Parlament hat heute mit sehr großer Mehrheit seine Zustimmung für eine neues Gesetz zum Schutz von Zivilgesellschaft und Journalist:innen abgegeben. Nun müssen die Mitgliedstaaten im Rat noch einmal zustimmen, was üblicherweise eine Formsache ist. Danach wird die neue Richtlinie in Kraft treten.
Die EU-Kommission hatte vor zwei Jahren ihren Vorschlag für die Richtlinie vorgelegt. Damit reagierte sie auf immer wiederkehrende Versuche, durch beharrliche und gehäufte Klagen selbst legitime Kritik an Personen oder Unternehmen zu verhindern. Diese Klagen nennen sich Einschüchterungsklagen, auf Englisch „Strategic Lawsuits against Public Participation“ oder kurz SLAPP. Ein Beispiel dafür war Daphne Caruana Galizia, eine maltesische Journalistin, die über Korruption in Regierungskreisen berichtete und letztlich mit einer Autobombe ermordet wurde. Zum Zeitpunkt ihrer Ermordung liefen 43 Einschüchterungsklagen gegen sie.
Diese Verfahren können selbst dann ihr Ziel erreichen, wenn sie offensichtlich unbegründet sind. Denn Redaktionen oder zivilgesellschaftliche Organisation sind finanziell oft nicht stark genug aufgestellt, und Gerichtsverfahren können sehr teuer werden – sogar dann, wenn man am Ende Recht bekommt. Eine freie Journalistin, die mehrere Dutzend Gerichtsverfahren begleiten muss, wird außerdem weniger Zeit für ihre Recherchen haben.
Geld-zurück-Garantie
Um Aktivist:innen und Presse vor solchen Klagen zu schützen, plante die Kommission in ihrem Gesetzesvorschlag einen schnellen Ausweg. Betroffene können nun vor Gericht beantragen, das eine eingereichte Klage abgelehnt wird. Bis dahin wird das Verfahren eingefroren. Ein zentraler Punkt: Die Klägerin muss beweisen, dass ihre Klage nicht unbegründet ist. Diese Umkehr der Beweislast nimmt Betroffenen eine große Last von den Schultern.
Die Betroffenen bekommen laut Entwurf außerdem alle Kosten des Prozesses erstattet. Damit können sie sich leisten, teure Anwält:innen für ihre Verteidigung zu engagieren, weil sie deren Honorare am Ende des Prozesses zurückbekommen. Die Kommission hatte auch geplant, dass Betroffene, die durch eine Einschüchterungsklage Schaden erlitten haben – etwa emotionalen oder geschäftlichen – auch diesen Schaden vollständig erstattet bekommen sollten.
Was heißt hier „grenzübergreifend“?
Im fertigen Gesetz ist diese Regelung nun allerdings stark eingeschränkt. Gerichte sollen nun in einzelnen Fällen entscheiden, ob Schäden erstattet werden sollen. Das haben die Mitgliedstaaten der EU in den Trilog-Verhandlungen durchgesetzt, in denen sie mit dem Parlament um Änderungen am Kommissionsentwurf feilschen.
Sie konnten auch durchsetzen, dass das neue Gesetz in weniger Fällen greifen wird. Denn die EU darf nur für grenzübergreifende Probleme Gesetze machen, dementsprechend gilt auch die Richtlinie nur für grenzübergreifende Einschüchterungsklagen. Nach dem Willen der Kommission sollte das schon Klagen umfassen, bei denen nur das Thema grenzübergreifend ist. Ein Beispiel dafür wäre die Klimakrise, gegen die sich Klima-Aktivist:innen in der ganzen Union engagieren.
Auch hier haben die Mitgliedstaaten das Gesetz verwässert. Klagen gelten nur noch dann als grenzübergreifend, wenn ein für den Fall relevantes Element in einem anderen Land liegt. Wie viele Fälle in der Praxis unter diese Definition fallen werden, wird sich zeigen – möglicherweise werden es aber nicht sonderlich viele: Die Koalition gegen Einschüchterungsklagen in Europa (CASE) verfolgte Fälle von 2010 bis 2022. Weniger als zehn Prozent der erfassten SLAPP-Klagen fielen unter ihre enge Definition von „grenzübergreifend“.
Und die Mitgliedstaaten haben das Gesetz noch in einem weiteren wichtigen Punkt geschwächt: Beim Abweisen der Klage. Betroffene sollen den Antrag darauf jetzt „in Übereinstimmung mit nationalem Recht“ stellen – eine weit gefasste Formulierung, mit der Mitgliedstaaten es Betroffenen sehr schwer machen könnten, an ihre Rechte zu kommen.
Beim Trilog gab es auch Erfolge. Der Kompromisstext stellt nun – wie von Rat und Parlament gefordert – klar, dass Journalismus nicht zwingend auf Papier gedruckt sein muss, um Journalismus sein zu dürfen. „Es sollte unterstrichen werden, dass Journalismus eine Funktion ist, die von einer weiten Bandbreite an Akteuren übernommen wird, inklusive Reporter:innen, Analyst:innen, Kolumnist:innen und Bloger:innen“, heißt es in den Erwägungsgründen für die Richtlinie. Das könnte auch ohne offiziellen Herausgeber und auch im Internet geschehen.
Mitgliedstaaten sind jetzt am Zug
Der Berichterstatter des EU-Parlaments, der deutsche Sozialdemokrat Tiemo Wölken, äußerte sich zufrieden mit dem Gesetz. Die Pressekonferenz im Parlament fand in dem Raum statt, der seit 2017 nach Daphne Caruana Galizia benannt ist. „Es ist wirklich ein großer Moment“, sagte Wölken dort. „Wir haben eine zusätzliche Schutzschicht für Journalist:innen erreicht.“ Manche würden auch von einem Gesetz für Daphne sprechen, so Wölken.
Viele Mitgliedstaaten hätten sich dem Parlament gegenüber bereits verpflichtet, die Rechte aus der Richtlinie auch auf Einschüchterungsklagen innerhalb ihrer Grenzen auszuweiten. Trotzdem blieben der EU dabei die Hände gebunden: „Wenn ein Mitgliedstaat die SLAPP-Richtlinie wirklich nicht mag und nicht auf nationale Fälle ausweiten will, dann haben wir keine Möglichkeit, sie dazu zu zwingen“, so Wölken.
Vertreter:innen der Zivilgesellschaft reagierten verhalten positiv auf die neue Richtlinie. „Die Richtlinie ist ein wichtiger Meilenstein für einen besseren Schutz der Grundrechte von SLAPP-Betroffenen“, sagte etwa Joschka Selinger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegenüber netzpolitik.org. Aber: „Im Trilog wurden viele Schutzvorkehrungen der Richtlinie gestrichen oder so abgeschwächt, dass sie faktisch wirkungslos bleiben könnten.“ Die Richtlinie gebe in vielen Punkten die Verantwortung an die Mitgliedstaaten weiter. „Sie sind jetzt am Zug, die Richtlinie so umzusetzen, dass sie Betroffene wirksam schützen und SLAPP-Kläger abschrecken“, so Selinger.
Diesen Aspekt betonte auch die Koalition CASE. Die Richtlinie sei ein wichtiger und positiver Schritt nach vorne, schrieb die Organisation in einem Statement zum Ende der Trilogverhandlungen, und: „Mitgliedstaaten, das war euer Stichwort“. Sie sollten die Richtlinie nun als Mindeststandard verstehen.
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Author: Maximilian Henning
Immer wieder werden kritische Aktivist:innen und Journalist:innen mit Klagen überhäuft. Selbst wenn am Ende alle Klagen scheitern – so können einflussreiche Personen verhasste Kritiker:innen zermürben. Heute hat das EU-Parlament neue Regeln verabschiedet, die davor schützen sollen. Aber vieles hängt jetzt von den Mitgliedstaaten ab.