#t3N: #Anonymisieren statt #Löschen: Den eigenen #Datenschatz trotz #DSGVO-Löschpflicht heben
-> Alles richtig, nur müssen die gewählten #Anonymisierungs-Verfahren sicherstellen, dass keine De-Anonymisierung (#DeAnonymisierung) möglich ist und die Daten auch nach #Anonymisierung noch einen Nutzen/Wert haben. Ein in der Praxis nicht ganz einfaches Unterfangen.
https://t3n.de/news/datenschutz-dsgvo-loeschpflicht-1475781/
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