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Meister Jeder, Dadaist 1/26
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#Natur #nature #Tierspuren #Abdruck #Losung Foto 1+2: Im Sand gefunden Tierspuren, sieht aus wie Paarhufer wie z.B. von einem Reh (?). Foto 3+4: Sieht aus wie Köttel von einem Reh?🧐 Das ist doch etwas fĂŒr @moremilvus.bsky.social und @zbiochristine.bsky.social , oder?

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Der Bund fĂŒhrt den „exekutiven Fußabdruck“ ein. Das macht GesetzesĂ€nderungen leichter nachvollziehbar und legt LobbytĂ€tigkeiten offen. Doch es bleiben unerfĂŒllte Forderungen – wie zum Beispiel nach einer unabhĂ€ngigen Kontrollinstanz.

Transparenz in der Gesetzgebung ist wichtig fĂŒr das Vertrauen in die Demokratie. – CC-BY-NC 2.0 Silvision

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegte Änderung der Gemeinsamen GeschĂ€ftsordnung der Bundesregierung (GGO) beschlossen. Die GGO koordiniert die Organisation deutscher Ministerien. Der Beschluss ist ein entscheidender Schritt in Richtung mehr Transparenz. Die zentralen Elemente der neuen Regelung, die ab dem 1. Juni 2024 anzuwenden ist, sind der exekutive Fußabdruck und die sogenannte Synopsenpflicht.

Die Synopsenpflicht stellt sicher, dass Änderungen an neuen GesetzesentwĂŒrfen leichter zu ĂŒberblicken sind. Zu jeder Vorlage eines Änderungsgesetzes soll nun auch eine Synopse dazugehören. Dort werden die geplanten Änderungen im direkten Vergleich zur aktuellen Rechtslage aufgefĂŒhrt. Dieses Hilfsmittel soll es Abgeordneten des Bundestags und Bundesrats sowie den beteiligten LĂ€ndern und VerbĂ€nden in Zukunft leichter machen, Neues sofort zu erkennen.

Der exekutive Fußabdruck regelt, das offengelegt werden muss, wer wesentlich zum Inhalt eines Gesetzes beigetragen hat. Zu diesen Einflussnehmenden können Interessenvertreter:innen sowie beauftragte Dritte zĂ€hlen.

Ist das genug?

Kritik, dass die Gestaltung des exekutiven Fußabdrucks nicht ausreiche, gab es sowohl aus der Zivilgesellschaft als auch aus den eigenen Reihen. Der Bundestagsabgeordnete der GrĂŒnen Till Steffen Ă€ußerte dazu: „[Wir hĂ€tten] uns eine konkretere Ausgestaltung des Fußabdrucks vorstellen können, insbesondere eine verpflichtende Aufstellung aller auf einen Gesetzentwurf bezogenen, dienstlich veranlassten Kontakte mit Dritten.“ Weiterhin sagt er: „Auch eine unabhĂ€ngige Kontrollinstanz wĂ€re sinnvoll. Zudem hĂ€tten wir es begrĂŒĂŸt, wenn jeder Beitrag – und nicht nur jeder ‚wesentliche‘ – anzugeben gewesen wĂ€re.“

Steffen befĂŒrwortet die bis Ende 2025 geplante Evaluierung, ob der exekutive Fußabdruck auch praxistauglich sei. Sollte die nun beschlossene Änderung die gewĂŒnschte Transparenz nicht mit sich bringen, mĂŒsse nachgesteuert werden.

Die Allianz fĂŒr Lobbytransparenz, ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen, ist ebenfalls noch nicht zufrieden mit dem Beschluss. Seit der Reform des Lobbyregistergesetzes (LobbyRG) zum 1. MĂ€rz 2024 mĂŒssen Interessenvertreter:innen ihre Stellungnahmen selbst im Lobbyregister auffĂŒhren. Diese Dokumentationspflicht kritisiert die Allianz als ineffizient und nicht zufriedenstellend ĂŒberprĂŒfbar. Sie sieht stattdessen den Gesetzgeber in der Pflicht, die Stellungnahmen zu veröffentlichen, denn nur er habe den GesamtĂŒberblick, könne die Eingaben standardisieren und VollstĂ€ndigkeit gewĂ€hrleisten.

Mit Inkrafttreten LobbyRG-Reform seien noch immer wichtige Akteure wie Gewerkschaften, Arbeitgeber, Kirchen und Religionsgemeinschaften pauschal von der Registrierungspflicht ausgenommen. Weiterhin gehe mit der Reform Transparenz ĂŒber Spenden an Lobbyorganisationen verloren. Interessenvertreter:innen dĂŒrfen zwar die Finanzangaben in Zukunft nicht lĂ€nger pauschal verweigern, aber der Schwellenwert der Angaben wird angehoben, sodass voraussichtlich etwa 99 Prozent der bisher anzugebenden Spenden nicht mehr offengelegt werden mĂŒssen, schĂ€tzt die Allianz. Auch sie erhofft sich durch die Evaluierung des Fußabdrucks neue Chancen darauf, dass ihre Forderungen doch noch umgesetzt werden.

Langersehnte Transparenz

Einen Fußabdruck, der Gesetzgebungsverfahren offenlegt, forderten unterschiedliche Organisationen schon seit langem. Vorgeschlagen wurden beispielsweise Konzepte unter den Namen Lobbyfußabdruck oder legislativer Fußabdruck.

Vor allem Unionsabgeordnete und der damalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) stemmten sich allerdings lange dagegen. Unterzeichner:innen einer Petition von abgeordnetenwatch.de wandten sich im Februar an Nancy Faeser, um ihr bereits angekĂŒndigtes Konzept nun in die Tat umgesetzt zu sehen.

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Author: Lea Binsfeld

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Exekutiver Fußabdruck: Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene werden transparenter

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