Hamburg, 31.12.1891. Die "nichtständige Spritzenmannschaft" in der Stadt wird aufgehoben. Für den Löschbezirk 1 (Stadt) ist ab dem 1.1.1892 einzig die Berufsfeuerwehr @[email protected] zuständig. Quelle: Staatsarchiv Hamburg, Signatur 333-3_B 4-1 Band 23. #150FwHH