Ich möchte in Bayern eine Anfrage an meine Gemeindeverwaltung nach Art. 39 BayDSG stellen.
Gibt es wie beim IFG da irgendwelche Fristen, die die Verwaltung muss?
Habe im Gesetz leider nichts gefunden oder gekonnt überlesen.
Ich möchte in Bayern eine Anfrage an meine Gemeindeverwaltung nach Art. 39 BayDSG stellen.
Gibt es wie beim IFG da irgendwelche Fristen, die die Verwaltung muss?
Habe im Gesetz leider nichts gefunden oder gekonnt überlesen.