Läuft ja wunderbar mit der Änderung der StVO: „Das Hineinragen von Teilen des aufgestellten Fahrzeuges auf Verkehrsflächen, die dem Fußgängerverkehr oder dem Fahrradverkehr vorbehalten sind, ist verboten.“
Verkehrspolitische Prioritäten in #Wien am Beispiel Karlingergasse: Warum dem Radfahren mehr als 1,40 Meter zugestehen, wenn man den Platz auch für eine Sperrfläche in der Straßenmitte verwenden kann? #Verkehrswende#Verkehrspolitik#Klimamusterstadt