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Ich mag Züge, Menschen und komplexe Zusammenhänge 🥺 (list incomplete)

stay silly, stay cute

Lokführerin in Ausbildung
Sozialistin
ex-IT
CCC
queer
23

flirting is okay

Pronomensie/ihr
Zügehttps://traewelling.de/@lila
Matrix@vio:entropia.de
Signalvioviomate.161
Ich scheiß mich ein wir brauchen mehr Infrastruktur im Osten was ist das
Digga ich denk mir so "hmmm schon seit nem Jahr oder so nichts von ContraPoints gesehen, vielleicht hat die ja inzwischen was neues gemacht" und äh witziges Timing
Komische Kriegsgeräte in Waghäusel in Fahrtrichtung Norden, hab nicht mitgezählt aber ich schätze so 20-30 Fahrzeuge, so 70% vom Typ aufm ersten Bild

Da die GDL wohl zum 1.12.26 den klassischen Streckenlokführer hochgruppiert habe ich meine Tabelle mal angepasst.

Auf Social Media heißt es dafür gleichzeitg "Lf 5 wird zu Lf 4" und "+2,5%"

Das widerspricht sich zwar mit den bisherigen Tabellen, aber ich habe diesen Schritt einfach mal als "+2,5%" berechnet und komme dadurch auf das gleiche Ergebnis wie die Social Media Posts (wo sie die Reduzierung der Referenzarbeitszeit nichtmal mit bewerben, die ja auch effektiv eine Erhöhung des Stundenlohns ist)

Damit zieht die GDL dann zum 1.1.27 fast centgenau zur EVG auf, obwohl sie mMn weiterhin bessere Arbeitszeitregelungen hat, mehr Flexibilität ermöglicht, die Erhöhungen des "Grundgehalts" nicht zulagenunwirksam hinter einem Zusatzgeld versteckt und beide Tarifverträge dann exakt gleichzeitig mit der gleichen Friedenspflicht auslaufen.

Ich frag mich echt immernoch, was die damit meinen...
Frohen ersten Merz!

Argh ich mache grade Tabellen und Diagramme um die Lohnentwicklung von GDL und EVG zu vergleichen...

Alle Veränderungen jeweils in jahresbezogene Stundenlöhne umrechnen ist easy und gut vergleichbar aber ab wann rechne ich denn bitte das ZUG-S mit an??
Meiner Ansicht nach sollte man das zum "Grundgehalt" dazuzählen, da es ja nicht an die Schichtzuteilung oder die (mittelfristige) Gesundheit gekoppelt ist.

Das Anrecht beginnt am Anfang des Kalenderjahrs, die Höhe ist Abhängig vom Tabellenentgelt zum 1.12., die Auszahlung ist mit dem Dezembergehalt...

Ich hab jetzt bisher einfach mal fiktive Gehaltsstufen zum 1. des Jahres eingerechnet, mit dem zu dem Zeitpunkt geltenden Tabellenentgelt, weil ja quasi ab da der Anspruch erarbeitet wird, auch wenn er sich durch Tarifstufenerhöhung später im Jahr ja quasi rückwirkend erhöht und die Auszahlung erst elf Monate später ereignet...

Das hier ist jedenfalls das bisherige Zwischenergebnis.

Tabellen und Diagramme aufhübschen und zusammenführen muss ich noch irgendwie basteln i guess

Berufsschule 😌