Argh ich mache grade Tabellen und Diagramme um die Lohnentwicklung von GDL und EVG zu vergleichen...
Alle Veränderungen jeweils in jahresbezogene Stundenlöhne umrechnen ist easy und gut vergleichbar aber ab wann rechne ich denn bitte das ZUG-S mit an??
Meiner Ansicht nach sollte man das zum "Grundgehalt" dazuzählen, da es ja nicht an die Schichtzuteilung oder die (mittelfristige) Gesundheit gekoppelt ist.
Das Anrecht beginnt am Anfang des Kalenderjahrs, die Höhe ist Abhängig vom Tabellenentgelt zum 1.12., die Auszahlung ist mit dem Dezembergehalt...
Ich hab jetzt bisher einfach mal fiktive Gehaltsstufen zum 1. des Jahres eingerechnet, mit dem zu dem Zeitpunkt geltenden Tabellenentgelt, weil ja quasi ab da der Anspruch erarbeitet wird, auch wenn er sich durch Tarifstufenerhöhung später im Jahr ja quasi rückwirkend erhöht und die Auszahlung erst elf Monate später ereignet...
Das hier ist jedenfalls das bisherige Zwischenergebnis.
Tabellen und Diagramme aufhübschen und zusammenführen muss ich noch irgendwie basteln i guess