@Lamima @natenom Das gilt aber nur für Ladung. Ist das Ding z.B. verschweißt, ist es ein Teil des Fahrzeugs und die Vorgabe läuft ins Leere. Und das es nicht zulassungspflichtig ist, sehe ich auf den ersten Blick keinen Grund, warum man sich nicht ein max 2,55 breites Fahrad zusammenschweißen und betreiben dürfte, solange es den übrigen Vorgaben der StVZO entspricht (Licht, Bremsen, etc)