Ich hatte bereits @arnesemsrott wegen 353d angezeigt, vergangenen Freitag wurde er verurteilt und kann jetzt in die nächste Instanz ziehen.
Heute habe ich mir die Herausgeber der Neuen Zeitschrift für Strafrecht angezeigt, weil sie einen Beschwerdebeschluss des Landgerichts München I veröffentlicht haben, der noch Teil eines laufenden Verfahrens war. Dies geschah soweit ich weiß, bevor der Beschluss offiziell zugänglich gemacht wurde. Es besteht daher der Verdacht eines Verstoßes gegen § 353d StGB.
Mal sehen, ob das Gericht nicht nur Journalisten, sondern nun auch renommierte Bundesrichter verurteilen wird. Oder ob sie selbst das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Da ich gelernt habe, dass das Blatt die erste Seite der Akte ist, habe ich Blümchenpapier genommen.
Eine Gruppenwanderung mit Neonazis endet mit einem tödlichen Unglück. An Hitlers Lieblingsberg bei Berchtesgaden ist ein junger Vater in den Tod gestürzt, der bei der Partei "Der III. Weg" Führungsfunktion hatte.