Die Gemeinden senden Abgeordnete in die Kreissynode, diese wählt sich zur Leitung zwischen den Synoden einen Kreissynodalvorstand. Nach der Fusion dreier Kirchenkreise Anfang des Jahres, übernimmt diese Aufgabe bis zur nächsten regulären Wahl ein Bevollmächtigtenausschuss, der sich aus den drei bisherigen Kreissynodalvorständen zusammensetzt.


