Kündigungsschutz für Schwangere: Wichtige Informationen
Das Wichtigste vorab • Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen umfassenden Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG• Das Kündigungsverbot gilt während der gesamten Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung• Ausnahmen sind nur mit behördlicher Zustimmung in besonderen Fällen möglich• Die Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Kündigungszugang mitgeteilt werden• Verstöße gegen das…







