Wer als deutscher Staatsbürger seit 25 Jahren im Ausland gewohnt hat, keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und nicht einmal drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt hat, darf nach einer Gesetzesänderung von 2013 im Wahlrecht womöglich zeitweilig nicht mehr an den Wahlen in Deutschland teilnehmen. Zwar ist der Nachweis nicht mehr erforderlich wie zuvor, dass man drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt hat. Aber nun muss der Nachweis erbracht werden, dass Auslandsdeutsche eine "persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik" besitzen, was auch zu heißen scheint, dass sie am "Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen" teilnehmen.

Die Vertrautheit reicht aber nicht aus, sie müssen auch von den politischen Verhältnissen "unmittelbar betroffen" sein. Das wären die Auslandsdeutschen möglicherweise durch diese Regelung selbst. Die Bundestagsfraktion der Linken, die zum Thema eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt hat, meinte, dass nach dieser Logik "in Deutschland lebenden Ausländern auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft das Recht zur Teilnahme an der Bundestagswahl zugebilligt werden" müsse.
Es liegt nahe, wenn die Linken fragen, ob die Bundesregierung denn der Auffassung sei, "dass alle in Deutschland lebenden Wahlberechtigten persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben"? Und ob sie, wenn sie nicht davon ausgeht, befürworten würde, dass dann auch diese die Vertrautheit nachweisen müssen, da sonst Im Ausland lebende Deutsche und im Inland lebende Deutsche unterschiedlich behandelt würden. Darauf wollte man sich natürlich schon gar nicht einlassen.
https://www.heise.de/tp/features/Manchen-Auslandsdeutschen-wird-die-Teilnahme-an-der-Wahl-aus-dubiosen-Anforderungen-verwehrt-3837788.html https://www.heise.de/tp/features/Manchen-Auslandsdeutschen-wird-die-Teilnahme-an-der-Wahl-aus-dubiosen-Anforderungen-verwehrt-3837788.html #Bundesregierung #Bundestagswahl #wahlberechtigt
Manchen Auslandsdeutschen wird die Teilnahme an der Wahl aus dubiosen Anforderungen verwehrt

Auslandsdeutsche müssen mitunter eine "persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik" nachweisen, wenn sie wählen wollen