Kein Plan, kein Problem...

Wenn die Ausnahme zur Regel wird.

#Wuppertal #Landschaftsplan #KI #Karikatur

@Scharpenacken Was Du da plakativ zeigst, ist einerseits nachvollziehbar: Der Regionalplan setzt einen Rahmen, und die örtliche Planung darf das nicht beliebig unterlaufen.

Andererseits greifen regionale Raumordnung, städtische Bauleitplanung und Eigentümerinteressen aber in wechselnden Richtungen ineinander. Ich finde, die Frage ist nicht „richtig oder falsch“, sondern wie die Ebenen stimmig, gesetzmäßig und abwägungsfehlerfrei zusammenwirken.

Genau dort lohnt aus meiner Sicht die Debatte:
Welche Ziele sollen vor Ort hier in Wuppertal Vorrang haben?
#Wuppertal #Stadtplanung #Flächennutzung #Wuppertal #Stadtplanung #Flächennutzung
@dirk_lotze Die Wuppertaler Landschaftspläne spiegeln schon lange nicht mehr den Stand des #Regionalplan oder der #NaturschutzGesetze wieder.
Das Problem: ein Schild in einem LSG wird auf der selben Rechtsgrundlage (§67 BNatSchG) beschieden, wie große Infrastrukturvorhaben. Eine Ausnahme, die für eng begrenzte atypische (!) Einzelfälle von überwiegendem öffentlichen Interesse oder aufgrund unzumutbarer Belastung geschaffen wurde. Für sämtliche anderen Anliegen gibt es den #Landschaftsplan
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@dirk_lotze Der Haken: Änderungen des #Landschaftsplan setzen Umweltprüfungen #SUP und #Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. Die Anwendung des §67 im Einzelfall untergräbt damit den demokratischen Prozess, unterlässt die Betrachtung von #Kumulation und sichert weder #Biotopverbund, noch #klimarelevante #Kaltluftschneise oder schafft Grundlagen für die #Wiederherstellung.

#WVO #dankefuernichts

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@Scharpenacken Danke, das kann ich gut nachvollziehen. Ich denke, es könnte überzeugen oder Gespräche anstoßen, wenn man die Fälle konkret nennt und was daran unpassend für eine Ausnahmegenehmigung sein kann.

Das Gesetz gibt ja keine zahlenmäßige Grenze für Ausnahmen, soweit ich sehen kann.

Oder wie geht Ihr das an?
@dirk_lotze es ist von mir aus dazu zweierlei in Vorbereitung. Im der kommenden Beiratssitzung wird es um die Qualität und Vollständigkeit der Vorlagen der Befreiungen gehen, inkl. va der naturschutzfachlichen Bewertung der UNB selbst, die bislang konsequent fehlt.
Weiter ist was größeres in Arbeit, weil die Situation der Wuppertaler Landschaftsplanung auch im Zusammenhang mit der Fachaufsicht bei der HNB (#Bezirksregierung) steht. Mehr dazu zu gegebener Zeit.
#kurzvorfertig