Die von #Herrenknecht entfernten Blumenkübel in #Schwanau sollen zurückkehren – im Doppelpack - Schwanau
Nach dem eigenmächtigen Entfernen der Kübel hatten mehrere Privatpersonen Anzeige gegen Herrenknecht erstattet. Das Verfahren, so die Auskunft der Staatsanwaltschaft Offenburg, wurde inzwischen mangels hinreichenden Tatverdachts nach Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt, "da ein strafbares Verhalten nicht festgestellt werden konnte". Neben dem Vorwurf des Diebstahls waren Anzeigen gegen Martin Herrenknecht eingegangen, die auch den eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr enthielten. Letztgenannter Straftatbestand setze die Verursachung einer konkreten Gefahr von Leib und Leben anderer Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert voraus, hieß es dazu von der Staatsanwaltschaft gegenüber der BZ im November 2025. @dansiela_b
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